Zürcher Obergericht bestätigt Urteil

Erwin Kessler wegen Verleumdung Vasellas verurteilt

publiziert: Mittwoch, 16. Mai 2012 / 23:42 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 21. Mai 2013 / 12:34 Uhr
Das Obergericht verurteilte Erwin Kessler zu einer unbedingten Geldstrafe. (Symbolbild)
Das Obergericht verurteilte Erwin Kessler zu einer unbedingten Geldstrafe. (Symbolbild)

Zürich - Der Tierschützer Erwin Kessler hat in einem Artikel Novartis-Chef Daniel Vasella indirekt mit Adolf Hitler verglichen. Das Bülacher Bezirksgerichtes sprach ihn der Verleumdung schuldig. Kessler zog das Urteil weiter. Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch das Urteil jedoch weitgehend bestätigt.

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Laut Obergericht handelt es sich um eine im höchsten Mass beleidigende Verleumdung. Es verurteilte Kessler zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 130 Franken.

Kessler hatte auf der Homepage des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) im August 2009 Daniel Vasella in mehreren Artikeln attackiert. Er bezeichnete Vasella unter anderem als Chef-Abzocker und als Verantwortlichen für Massenverbrechen.

In einem anderen Artikel stellte Kessler die Frage, ob Vasella nicht zutiefst die Hitler-Attentäter beleidige. Hätten doch diese versucht, Massenverbrechen gewaltsam ein Ende zu setzen.

Klage wegen Ehrverletzung

Vasella klagte gegen Kessler wegen Ehrverletzung. Das Bezirksgericht Bülach sprach den heute 68-jährigen Kessler Ende 2010 von der Hälfte der Vorwürfe frei. Es verurteilte ihn aber wegen des Ausdrucks Massenverbrechen sowie wegen des indirekten Vergleichs mit Adolf Hitler.

Das Bülacher Gericht setzte für den vorbestraften Kessler eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken fest. Kessler ging in die Berufung und forderte im letzten Spätsommer vor dem Zürcher Obergericht einen vollen Freispruch.

Allerdings vergebens, wie das Obergericht in seiner voraussichtlich letzten öffentlichen Urteilsberatung mittelte. Es sprach Kessler zwar wegen des Ausdrucks Massenverbrechen frei. Kessler habe den Begriff gegen Vasella nicht juristisch, sondern moralisch-ethisch in Bezug auf die Tierversuche angewandt, argumentierte das Gericht.

Das Obergericht bestätigte jedoch den Bülacher Schuldspruch im Hinblick auf den Nazi-Vergleich einstimmig.

Deplatziert und beleidigend

Der zuständige Referent bezeichnet den von Kessler gezogenen indirekten Vergleich Vasellas mit Hitler als deplatziert, unwahr und in höchstem Mass beleidigend. Auch der Tierschutz heilige nicht alle Mittel, sagte er.

Das Obergericht stufte das Verschulden Kesslers als nicht mehr leicht ein. Infolge des Teilfreispruchs setzte es eine Strafsenkung auf 60 Tagessätze zu 130 Franken fest. Diese Strafe von 7800 Franken muss Kessler aufgrund von Vorstrafen bezahlen. Bei der Urteilseröffnung weigerte sich Kessler aufzustehen.

(bg/sda)

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