Europa verbietet Tierversuche für Kosmetika
Brüssel/Zürich - Eine EU-Gesetzesnovelle verbietet seit gestern, Mittwoch, die Prüfung von Kosmetik-Inhaltsstoffen an Tieren sowie die Vermarktung entsprechender Produkte aus Drittländern.
«Wir sind noch nicht am Ziel, doch ein wichtiger Fortschritt wurde erreicht», sagt Vanessa Geritsen, Sprecherin der Tierschutzorganisation Vier Pfoten im Interview.
Mit der Entscheidung habe sich die EU als Vorreiter im Tierschutz gezeigt und könne auch anderen Ländern, vor allem der USA, zum Vorbild werden.
Schlupflöcher in der Bestimmung sorgen dafür, dass sich die Konsequenzen für die Kosmetikindustrie in Grenzen halten. Der überwiegende Teil der in Kosmetika enthaltenen Substanzen fällt unter die Chemikalienverordnung, für die kein Tierversuchsverbot existiert.
Kosmetik-Tierversuche noch bis 2013 erlaubt
Zudem sind bis 2013 Kosmetik-Tierversuche erlaubt, die längerfristige schädliche Auswirkung etwa für die Entstehung von Krebs oder für Geburtenfehler überprüfen. Nur wenn bis dorthin auch für diese Prüfungen Alternativen gefunden werden, tritt das Vollverbot zumindest bei Kosmetik-Inhaltsstoffen in Kraft. Für die Umwelttoxikologie, für den Chemie- und Pharmabereich sowie für die Grundlagenforschung ist eine vergleichbare Regelung hingegen nicht in Sicht.
Vernünftige Alternativen zu Tierversuchen garantieren dem Konsumenten schon heute die Sicherheit von Kosmetika, betont Geritsen. «Die Wissenschaft und sogar die Kosmetikindustrie sind sich sehr wohl bewusst, dass Tierversuche kaum Aussagekraft besitzen.» Als alternative Methode biete sich der Test an künstlich erzeugtem Hautgewebe an, der bei einigen grossen Kosmetik-Herstellern bereits in Verwendung ist. Die Validierung dieser Testmethoden erfordere jedoch viel Zeit, so Geritsen, zudem habe man bisher als Vergleichsmass erst recht wieder Ergebnisse aus Tierversuche herangezogen.
Ein Unsicherheitsfaktor der EU-Verordnung sei laut der Vier-Pfoten-Sprecherin ihre Umsetzung, da sie nach dem Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgt.
Unsicherheitsfaktor sei die Definition von Tierversuchen
Gleiches betreffe auch die Definition von Tierversuchen und tierischem Leid. Die EU strebt aus diesem Grund am 31. März dieses Jahres eine Revision der Tierversuchsrichtlinien an.
Richtungsweisend könnte dafür der Belastungskatalog der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche sein. Dieser weist Behandlungen von Tieren den Grad zwischen null (kein Leid) und drei (nicht zumutbarer Schmerz) zu, wobei es an Oberbelastungsgrenzen fehlt. «Kein Produkt kann nicht zumutbares Leid von Tieren rechtfertigen, darum müssen Versuche mit dem dritten Grad verboten», fordert Geritsen.
Der EU-Entscheid spiegle die Haltung der Konsumenten wieder, betont Geritsen. «Tierversuche stossen bei den Verbrauchern kaum auf Verständnis.»
Umfragen hätten jedoch gezeigt, dass ein mangelndes Informationsempfinden über Produkte mit Tierversuche herrsche. «Das Thema wird mit Geheimnistuerei, spärlichen Zahlen und fehlenden Versuchsbeschreibungen verbunden.» Für Verwirrung sorgen laut Geritsen auch Produktetiketten mit der Aufschrift «Wir sind gegen Tierversuche», die aufgrund fehlender Garantie ebenso Konsumententäuschung sein könnten.
Neben einer vereinheitlichten Angaben, dass ein Produkt tierversuchsfrei ist, fordert die Vier-Pfoten-Sprecherin eine frei zugängliche Datenbank mit verständlichen Informationen über Tierversuche bei einzelnen Produkten. «Derzeit wird darüber auf EU-Ebene diskutiert», so die Tierschützerin abschliessend.
(li/pte)
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