Start im Berufungsprozess am Zürcher Obergericht

Ex-BVK-Anlagechef Daniel Gloor kämpft für ein milderes Urteil

publiziert: Dienstag, 10. Jun 2014 / 19:00 Uhr
Der Berufungsprozess gegen Daniel Gloor beginnt heute im Obergericht Zürich. (Symbolbild)
Der Berufungsprozess gegen Daniel Gloor beginnt heute im Obergericht Zürich. (Symbolbild)

Zürich - Vor dem Zürcher Obergericht hat am Dienstag der Berufungsprozess gegen Daniel Gloor, den ehemaligen Anlagechef der Beamtenversicherungskasse BVK, begonnen. Der 59-Jährige gab sich überzeugt, dass er in erster Instanz kein gerechtes Urteil erhielt.

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«An mir wurde ein Exempel statuiert», sagte er. Das erstinstanzliche Urteil war tatsächlich überraschend: Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn im November 2012 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Dieses Strafmass lag sogar über dem Antrag der Anklage, die nur sechs Jahre gefordert hatte.

Günstlingswirtschaft

Gloor wurde verurteilt, weil er während Jahren ein System der Günstlingswirtschaft am Laufen hielt. Er liess sich mit insgesamt 1,7 Millionen Franken bestechen und schanzte Geschäftsfreunden im Gegenzug lukrative BVK-Mandate zu oder investierte Pensionskassengelder in deren Anlagevehikel. Der Pensionskasse des Kantons Zürich bescherte er so einen Millionenverlust.

Der Vermögensverwalter, der einst mehr verdiente als ein Zürcher Regierungsrat, sitzt heute in Chur im vorzeitigen Strafvollzug und fertigt Holzspiesse. Es gehe ihm gut, auch gesundheitlich, sagte er. Seine Frau bezieht Sozialhilfe und arbeitet teilweise als Putzfrau.

Er bekenne sich zu seinen Taten, sagte er am Dienstag in der Befragung. «Aber ich fordere eine mildere Strafe.» Er wolle, dass die volle Wahrheit ans Licht komme. Diese sieht seiner Ansicht nach so aus, dass er nie jemanden aktiv um Geld bat. «Die Aktiven» seien seine Geschäftsfreunde gewesen, welche ihm das Geld offeriert hätten, sagte Gloor.

Beamten-Status in Frage gestellt

Neben der «inaktiven Rolle» wählte Gloor als Strategie neu den Zweifel, ob er überhaupt je den Status eines Beamten gehabt habe. So könnte er nicht der ungetreuen Amtsführung schuldig gesprochen werden. Als ihn das Gericht darauf aufmerksam machte, dass er in früheren Befragungen aber den Beamtenstatus bejahte, verwies Gloor auf das noch kommende Plädoyers seines Anwalts.

Dass er jemals Bestechungsgelder angenommen hatte, bezeichnete Gloor am Dienstag als «groben Fehlentscheid». Ihm sei es aber nie um Luxus und Konsum gegangen, sondern immer nur um Sicherheit und Unabhängigkeit. Er sei mit wenig Geld aufgewachsen, das präge eben.

«Nicht mehr ganz objektiv»

Natürlich sei er wegen der Zahlungen seiner Geschäftsfreunde «nicht mehr ganz objektiv» gewesen. Grundlage für seine Entscheidungen seien aber immer Fakten gewesen, nicht Freundschaften. Der Ex-Anlagechef wirkte in seinen Ausführungen sehr selbstbewusst, aber ruhiger und überlegter als beim erstinstanzlichen Prozess.

Vor Gericht erschienen am Dienstag auch drei seiner ehemaligen Geschäftsfreunde. Sie wurden wegen Bestechung zu bedingten und teilbedingten Strafen verurteilt, akzeptieren ihre Urteile jedoch nicht. Sie stellen sich im Grossen und Ganzen auf den Standpunkt, keine direkten Gegenleistungen erwartet zu haben. Nur einer von ihnen entschuldigte sich für seine Bargeldcouverts.

Ein vierter alter Freund zog seine Berufung ans Obergericht mittlerweile zurück und akzeptiert sein Urteil. Ein fünfter Beschuldigter wurde vom Bezirksgericht freigesprochen. Allerdings nicht, weil das Gericht von dessen Unschuld überzeugt gewesen wäre, sondern weil die Bestechungen zum Zeitpunkt des Urteils im November 2012 bereits verjährt waren.

Der Prozess wird am Mittwochnachmittag mit dem Plädoyer von Gloors Anwalt fortgesetzt. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.

(fest/sda)

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