Ex-Buchhalter der Titlisbahnen muss ins Gefängnis
Sarnen - Der Ex-Buchhalter der Titlisbahnen, der mit dubiosen Investitionen dem Unternehmen Liquiditätsprobleme bescherte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er wird aber nur ein Jahr absitzen müssen.
Oberstaatsanwältin Esther Omlin hatte am Prozess vom Donnerstag eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Sie zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Es sei hart und klar und habe eine abschreckende Wirkung, sagte sie gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Verteidiger Urs Rudolf hatte eine bedingte Strafe von 16 Monaten beantragt. Mit dem Urteil habe sein Mandant die Chance, die einjährige unbedingte Strafe in Halbgefangenschaft abzusitzen und damit seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, sagte er. Dies sei das Minimalziel gewesen.
Weniger zufrieden zeigte sich Rudolf mit der Urteilsbegründung. Die persönliche Bereicherungsabsicht seines Mandanten sei unbewiesen geblieben, sagte er.
Für das Gericht klarer Fall von Veruntreuung
Für das Gericht stand fest, dass der Beschuldigte sich der Veruntreuung und nicht, wie vom Verteidiger angeführt, der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht habe. Er habe eine grosse Summe in sehr riskante Geschäfte investiert, ohne dass er als Buchhalter die Kompetenz dazu gehabt habe und ohne dass er den Betrag wieder hätte zurückzahlen können.
Gerichtspräsident Guido Cotter sagte, 10 Millionen Franken seien für das Bahnunternehmen mit einem Umsatz von rund 50 Millionen sehr viel. Die Bahn, die der Angelpunkt des Engelberger Tourismus sei, habe wegen der Veruntreuung Liquiditätsprobleme gehabt.
Der Beschuldige hatte sehr hohen Renditeversprechungen Glauben geschenkt und 2009 und 2010 mit 24 Transaktionen das Geld der Titlisbahnen auf asiatische Konten überwiesen. Er gab an, dass er damit ein gutes Geschäft für die Bahnen habe machen wollen.
Das Gericht glaubte ihm dies nicht. Er habe finanzielle Vorteile für sich erzielen und seine eigenen Investitionen retten wollen, sagte Cotter. Für das Gericht stand fest, dass der Beschuldigte sich der Unrechtmässigkeit seines Tuns bewusst gewesen sei. Deshalb habe er Urkunden gefälscht und das Ganze geheim gehalten.
Der Gerichtspräsident bezeichnete das Verschulden des Ex-Buchhalters als sehr gross. Er habe das grosse Vertrauen seines Arbeitgebers gebrochen.
Gericht rügt Titlisbahnen
Cotter übte indes auch Kritik an den internen Kontrollen der Titlisbahnen. Diese hätten ihre Sorgfaltspflicht grobfahrlässig verletzt, was das Tun des Beschuldigten begünstigt habe.
Zugunsten des Beschuldigten wertete das Gericht ferner, dass er in einen Teufelskreis geraten sei. Unverständlich blieb für das Gericht aber, dass der Ex-Buchhalter den hohen Renditeversprechungen glaubte. Zudem habe er unter keiner finanziellen Not gelitten.
Der Beschuldigte muss den Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG die 10 Millionen Franken zurückzahlen. Zudem fallen zu seinen Lasten Verfahrenskosten von mehreren 10'000 Franken an. Es handelt sich um ein Urteil der ersten Instanz. Ob der Ex-Buchhalter das Urteil weiterziehen wird, steht noch nicht fest.
(ga/sda)
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