Das Begnadigungsgesuch sei am 26. Mai eingereicht worden, teilte
Plumeys Anwalt Peter Zihlmann am Montag mit. In den 17 Jahren, die
seit den Delikten vergangen sind, habe sich Plumey wohl verhalten,
so Zihlmann. Plumey war wegen gewerbsmässigen Betrugs zu vier
Jahren und neun Monaten Zuchthaus verurteilt worden.
Plumey müsste noch weitere zwei Jahre im Gefängnis verbringen.
Er befindet sich derzeit aus gesundheitlichen Gründen auf freiem
Fuss. Sein Gesundheitszustand erlaube keine weitere Haft, so
Zihlmann. Plumey ist 72 Jahre alt und leidet an einer
Herzkrankheit. Er lebe derzeit mit seiner Ehefrau in einer
«einfachen Dreizimmerwohnung».
Entschädigungssumme
Das Ministerkommittee des Europarats hat Plumey eine
Entschädigungssumme wegen Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) von 4000 Fr. zugesprochen. Die Höhe
der Entschädigung war Ende Mai festgesetzt worden.
Die Basler Justiz hatte die EMRK verletzt, indem 1993 derselbe
Staatsanwalt die Anklage gegen Plumey erhob, der 1989 bereits die
Untersuchungshaft verfügt hatte. Die Schweiz muss den Betrag innert
3 Monaten bezahlen.
Hohe Renditen versprochen
Plumey hatte in den achtziger Jahren für Erdölinvestitionen in
den USA rund 200 Millionen Franken bei Anlegern aufgenommen und
dabei Renditen von über 20 Prozent in Aussicht gestellt. Seine
Firmengruppe brach 1985 zusammen.
(sda)