240'000 Franken veruntreut

Ex-Nationalrat Bruno Zuppiger brauchte Geld für Hotels und Steuern

publiziert: Dienstag, 8. Jan 2013 / 16:15 Uhr
Zuppiger und seinem Mitarbeiter sei es bewusst gewesen, dass sie das Geld pflichtwidrig verwendeten. (Archivbild)
Zuppiger und seinem Mitarbeiter sei es bewusst gewesen, dass sie das Geld pflichtwidrig verwendeten. (Archivbild)

Zürich - Der ehemalige SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger soll 240'000 Franken veruntreut haben. Am Mittwoch kommender Woche muss er sich deswegen vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Die Anklageschrift listet auf, wofür er das Geld benötigte.

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Der Firma Zuppiger & Partner AG ging es im Jahr 2006 schlecht. Sie hatte mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen und konnte Rechnungen und Löhne kaum mehr bezahlen.

Gemeinsam mit einem Mitarbeiter, der am 16. Januar ebenfalls vor Gericht steht, habe Zuppiger deshalb beschlossen, ein der Firma anvertrautes Erbe für eigene Zwecke zu missbrauchen. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, über die am Dienstag auch der «Blick» berichtete.

Die rund 240'000 Franken, die eine verstorbene Mitarbeiterin hinterliess, seien nicht wie im Testament vorgesehen, zu gleichen Teilen der Pro Senectute und der Krebsliga vermacht worden, sondern in die Kasse der Zuppiger & Partner AG geflossen.

Löhne, Steuern und Hotelrechnungen

Mit einer ersten Tranche von 140'000 Franken beglich Zuppiger gemäss Anklage Lohnkosten und offene Rechnungen. Danach folgten Zahlungen an die Ausgleichskasse und die eidg. Steuerverwaltung.

Auch Hotelrechnungen soll Zuppiger mit dem Erbe beglichen haben, darunter etwa die Übernachtungen in einem Berner Luxushotel, in dem während der Sessionen jeweils viele Parlamentarier absteigen.

Zuppiger und seinem Mitarbeiter sei es bewusst gewesen, dass sie das Geld pflichtwidrig verwendeten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das habe sie aber nicht von ihrem Tun abgehalten.

Die Anklage fordert für Zuppiger und seinen Mitarbeiter je eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zuppiger ist geständig, weshalb der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden kann. Die Verhandlung dürfte deshalb nicht viel Zeit in Anspruch nehmen.

Zuppiger zahlte das Geld zurück

Das Gericht muss lediglich prüfen, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig ist, die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten übereinstimmt und die beantragten Sanktionen angemessen sind. Zuppiger und sein Mitarbeiter sind aber verpflichtet, an der Verhandlung teilzunehmen.

Zuppiger betonte in einer Stellungnahme vom Oktober 2012, wegen der Sache seien keine Dritten zu Schaden gekommen. Nachdem die Krebsliga und die Pro Senectute interveniert und mit Klagen gedroht hatten, überwies Zuppiger den beiden Organisationen den vollen Betrag mit Zinsen.

Ende einer Politkarriere

Die Ungereimtheiten wurden im Dezember 2011 in der «Weltwoche» publik. Für den heute 60-jährigen Hinwiler Politiker hatte dies weitreichende Konsequenzen. Kurz zuvor hatte die SVP ihn als Bundesratskandidaten nominiert. Nach Bekanntwerden der Erbschaftsaffäre musste er wenige Tage vor der Bundesratswahl seine Kandidatur zurückziehen.

Später verlor er auch den Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und die Unterstützung der Zürcher SVP. Am 10. September 2012 zog Zuppiger den endgültigen Schlussstrich unter seine Politkarriere. Am ersten Tag der Herbstsession erklärte er nach fast 13 Jahren den sofortigen Rücktritt aus dem Nationalrat.

(knob/sda)

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