Derartige «polizeiliche Testvorgänge» durch Lehrherren und
Unternehmen seien grundsätzlich falsch, wenn damit ein
präventiver Zugang zu einem Drogenproblem erreicht werden
solle, schreibt die SFA. Als Abschreckung funktionierten
die Urintests nicht, denn sie könnten manipuliert werden.
Abgesehen davon seien sie notorisch unzuverlässig. Sie
führten zur Täuschung der Kontrolleure und gäben keine gute
Vertrauensbasis für die Drogenprävention ab. Die Praxis
die nicht selten zur disziplinarischen Massnahmen gegen
Betroffene mit Drogenspuren im Urin führe, verletze zudem
den Persönlichkeitsschutz der Getesteten. Die SFA stellt in
Frage, ob Firmen ihre Lehrlinge für die Tests unter Druck
setzen oder gar vertraglich zu Urinproben zwingen dürfen.
(AP)