Thür warnt vor Gesichtserkennungssoftware

Facebook macht dem Datenschützer Sorgen

publiziert: Montag, 27. Jun 2011 / 12:28 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Jun 2011 / 14:32 Uhr
Hanspeter Thür ist bemüht, den sorglosen Umgang mit Facebook von der Bevölkerung überdenken zu lassen.
Hanspeter Thür ist bemüht, den sorglosen Umgang mit Facebook von der Bevölkerung überdenken zu lassen.

Bern - Die neusten Entwicklungen von Facebook bereiten dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Sorge. Dennoch - oder gerade deswegen - erwägt Hanspeter Thür, einen eigenen Account zu eröffnen. Der Zweck wäre die Sensibilisierung der Nutzer.

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Besonders problematisch ist aus Sicht des Datenschützers die automatische Gesichtserkennung, die Facebook seit jüngstem anbietet. «Damit wird das Recht am eigenen Bild völlig ausgehebelt», sagte Thür am Montag vor den Medien in Bern anlässlich der Präsentation seines Jahresberichtes.

Derzeit greift die Gesichtserkennungssoftware nur bei den Facebook-Freunden eines Nutzers: Wenn ein Bild eines Facebook-Freundes hochgeladen wird, erkennt die Software dessen Gesicht und schlägt dem Nutzer vor, das Bild mit Namen zu markieren. Wer nicht will, dass sein Name in Bildern anderer automatisch vorgeschlagen wird, muss die Einstellungen verändern.

Nur der Anfang

Die Technologie dürfte nicht auf soziale Netzwerke beschränkt bleiben: Facebook mache nur den Anfang, sagte Thür. Google verfüge schön länger über Gesichtserkennungssoftware, und in absehbarer Zeit werde die Technologie auch mit Smartphones verknüpft sein.

Ausserdem sind immer mehr Facebook-Daten nicht für einen eingeschränkten Kreis, sondern im gesamten Netz zugänglich. Thür erinnerte daran, dass Facebook die Geschäftsbedingungen in den vergangenen Jahren laufend so verändert hat, dass Nutzer automatisch einem immer weiteren Kreis Zugang auf ihre Daten gewähren.

Unternehmen loten Spielraum aus

Angesichts dieser Entwicklungen ist es für Thür wichtig, grundsätzlich zu klären, was erlaubt ist und was nicht. Ein solches Grundsatzurteil wird jenes zu Google Street View sein. Der Datenschützer zeigt sich zuversichtlich, dass das Bundesgericht dem Bundesverwaltungsgericht folgen und seine Anliegen grösstenteils gutheissen wird.

Dass Internetfirmen bei Kritik oft angeben, ihnen sei ein Fehler unterlaufen, erfüllt den Datenschützer mit Argwohn. «Man staunt, dass solchen Unternehmen derartige Fehler unterlaufen», stellte er fest. «Und man fragt sich, ob es sich nicht um eine Strategie zur Auslotung des Handlungsspielraums handelt.»

Neben einer Revision des Datenschutzgesetzes setzt Thür auf die Sensibilisierung. Dabei zieht er auch in Betracht, künftig direkt in sozialen Netzwerken zu agieren - und diese gewissermassen mit den eigenen Waffen zu schlagen. Ob er lediglich einen Account eröffnet, der auf die Datenschutz-Homepage verweist, oder einen Blog einrichtet, ist noch offen.

(dyn/sda)

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Seit kurzem beansprucht das soziale Netzwerk Facebook alle Rechte auf sämtliche Bilder und Daten.
Gute Idee
Herr Thür, eröffnen Sie einen Account bei FB und sie werden staunen über das Echo. AI und auch andere machen das sehr erfolgreich, nicht überzeugen können mich die Shops, welchen wir von ihrer HP aus ins Facebook folgen sollen.

Besonders jüngere Menschen können Sie auf diese Weise bestimmt besser erreichen als in einem TV Auftritt. Aber nur eine leere oder fast leere Seite mit Links zu Ihrer Homepage, das kann es nicht sein. Etwas Zeit müssen Sie schon investieren und ab und zu antworten.

Ich persönlich habe meine Einstellungen vor kurzer Zeit nach Vorfällen, die ich nie erwartet hätte, etwas korrigiert. Ein Freund wurde gemobbt. Und wie. Vorher konnten immer alle alles sehen und lesen und alle an meine Pinwand posten.
Bitte
Spätestens nach Ihren letzten beiden Sätzen gehe ich davon aus, dass Sie dringend Hilfe benötigen. Das meine ich ehrlich und ohne Häme.

Versuchen Sie es direkt bei einem Datenschutzbeauftragten des Kantons oder des Bundes. Es gibt manchmal auch Ombudsmänner. Allenfalls kann Ihnen die kostenlose Rechtshilfe bei vielen Gemeinden in der Anfangsphase helfen. Versuchen Sie Ihre Rechte und die Probleme sachlich und nicht emotional in ein Dossier zu fassen. Ohne Anschuldigungen, Drohungen und Aggression. Verschaffen Sie sich Gehör. Holen Sie sich die Meinung von unabhängigen Dritten ein, die weder durch die Sachlage noch durch Sie persönlich eingenommen sind.

Lassen Sie es nie so weit kommen wie Sie schreiben und suchen Sie Hilfe und Unterstützung. Es gibt schlechte Beamte, wie es schlechte Schreiner gibt. Aber Sie leben in einem Rechtsstaat, der Ihnen genügend legitime Mittel zur Verfügung stellt um sich rechtlich zu wehren.

Geben Sie Ihre Waffen ab oder zumindest deponieren sie diese bis das geklärt ist bei einer Vertrauensperson, damit es nie zu einer unüberlegten Eskalation kommen kann. Unrecht passiert. Aber nichts von dem was Sie schreiben rechtfertig die Gefährdung Ihres oder das Leben von Anderen.

Ich bitte Sie.
Schlimm wird es wenn
von einem Dokumente wie Betreibungsauszug, Lohnabrechnungen, Passportkopien, etc. durch BfM/BVG fremden unbefugten Drittpersonen zugestellt werden per Post!?
Dazu noch Steuerdaten herausgegeben werden durch das Steueramt, ohne die Bewilligung des Betroffenen einzuholen. Wenn man dann Strafanzeige einreicht, dann erhält man nicht mal Antwort, nicht mal auf diverse Beschwerden.
Auch stört es niemanden wenn dem Straftatenopfer die ganze Reputation und Integrität deshalb draufgeht bis hin zum Arbeitsplatzverlust. Von den Lohnausfällen ( Arbeitslosengeld gibts nicht) und den langfristigen Kosten von 765000Fr. ganz zu schweigen. Eine Unverschämtheit sondergleichen ist das! Auch die üble öffentliche Beschimpfung und Verleumdung meiner Frau und mir als Arbeitslose, Lüger und Kriminelle wider besseres Wissen wird schlimme Konsequenzen für die Straftäter nach sich ziehen, insbesondere die aufgeflogene Dokumentefälschung. Die Beamten die zu uns nach Hause kommen müssen tun mir jetzt schon leid, man ist doch gut bewaffnet. Wo sind wir hier eigentlich?
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