Eidg. Kommission soll Verwahrte beurteilen

Fachkommission soll lebenslänglich Verwahrte beurteilen

publiziert: Montag, 29. Okt 2012 / 15:19 Uhr
Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe beginnt die Verwahrung, deren Überprüfung der Straftäter verlangen kann. (Symbolbild)
Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe beginnt die Verwahrung, deren Überprüfung der Straftäter verlangen kann. (Symbolbild)

Bern - Eine Kommission aus zehn Fachleuten soll künftig beurteilen, ob lebenslänglich verwahrte Straftäter behandelt werden können oder nicht. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am Montag eine Anhörung zu einer Verordnung eröffnet, die dies vorsieht.

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Die Beurteilung der Kommission würde eine Entscheidungsgrundlage bilden für kantonale Behörden, die prüfen müssen, ob ein verwahrter Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.

Die Kommission soll aus zehn Fachleuten aus dem forensisch-psychiatrischen und dem therapeutischen Bereich bestehen, wie das EJPD schreibt. Sie wäre eine ausserparlamentarische Kommission und administrativ dem EJPD zugeordnet.

In der Schweiz sind bereits mehrere Straftäter zu lebenslänglicher Verwahrung verurteilt worden. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe beginnt die Verwahrung, deren Überprüfung der Straftäter verlangen kann. Die Anhörung zur Verordnung dauert bis Ende Januar.

Am 8. Februar 2004 hatten Volk und Stände die Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährlich Sexual- und Gewaltstraftäter» angenommen.

Der neue Verfassungsartikel sieht eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen vor. Er ist unter Beachtung der Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention auf Gesetzesstufe konkretisiert worden.

(knob/sda)

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