Fahrberatung für Senioren am Steuer

publiziert: Mittwoch, 1. Jun 2005 / 14:23 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 1. Jun 2005 / 14:51 Uhr

Bern - Eine Fahrberatung soll inskünftig Seniorinnen und Senioren helfen, ihre Fähigkeiten hinter dem Steuer besser einzuschätzen.

Über 70-Jährige müssen die Fahrtauglichkeit alle zwei Jahre mit einem ärztlichen Attest nachweisen.
Über 70-Jährige müssen die Fahrtauglichkeit alle zwei Jahre mit einem ärztlichen Attest nachweisen.
Behördliche Konsequenzen hat das Angebot des Fahrlehrer-Verbands jedoch nicht. Die Fahrberatung werde als Checkup-Angebot lanciert, teilte der Schweizerische Fahrlehrer-Verband (SFV) mit. Über 65-Jährige könnten davon freiwillig Gebrauch machen. Es handle sich um eine Bestandesaufnahme, die nach objektiven Kriterien Auskunft über die Fahrtauglichkeit erteile.

Durchgeführt werden sollen die Fahrberatungen von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, die sich in einem halbjährigen SFV-Kurs weiterbilden.

Keine zwingenden Konsequenzen

Für die Seniorinnen und Senioren habe der Besuch einer Fahrberatung keinerlei Konsequenzen in Form von Massnahmen oder behördlichen Anordnungen, schreibt der SFV weiter. Vielmehr würden auf einer Probefahrt mit dem Fahrberater Schwachstellen im Fahrverhalten und bei der Kenntnis der Verkehrsregeln eruiert.

Zeigen sich dabei gravierende Mängel in der Fahrtauglichkeit, versucht der Fahrberater die Senioren davon zu überzeugen, ihren Fahrausweis freiwillig abzugeben.

Über 70jährige: alle zwei Jahre Attest

Heute sind die kantonalen Strassenverkehrsämter für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Senioren zuständig. Über 70-Jährige müssen diese alle zwei Jahre mit einem ärztlichen Attest nachweisen.

Erfüllt ein älterer Autofahrer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht, muss dies der untersuchende Arzt dem Strassenverkehrsamt melden. Dieses nimmt eine Nachuntersuchung und im Zweifelsfall eine Kontrollfahrt auf der Strasse vor.

(fest/sda)

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