Fall Margrit Kessler kommt vor das Bundesgericht

publiziert: Freitag, 6. Jul 2007 / 11:21 Uhr

St. Gallen - Die St. Galler Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch für SPO-Präsidentin Margrit Kessler im Fall Lange nicht und zieht das Urteil des Kantonsgerichts vor Bundesgericht. Kessler hatte den Chirurgen Jochen Lange öffentlich kritisiert.

Margrit Kessler wurde vom Kantonsgericht St. Gallen freigesprochen.
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Das Kantonsgericht St. Gallen sprach Kessler Ende März vom Vorwurf der falschen Anschuldigung, der falschen Zeugenaussage, der üblen Nachrede und der Verleumdung frei. Es hob damit das Strafurteil des Kreisgerichts St. Gallen vom März 2005 auf.

Dieses hatte die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation zu zehn Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Zudem hatte es ihr rund 200'000 Franken Schadenersatz, Genugtuung und Verfahrenskosten auferlegt. Kessler legte gegen das Urteil Berufung ein - mit Erfolg. Nun geht der Fall in die nächste Runde.

Margrit Kessler teilte mit, dass die St. Galler Staatsanwaltschaft den Fall vor das Bundesgericht ziehen wird.

(rr/sda)

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