Fall Seebach: Zwei Männer verurteilt

publiziert: Freitag, 4. Apr 2008 / 09:37 Uhr / aktualisiert: Freitag, 4. Apr 2008 / 12:19 Uhr

Zürich - Ein «erhebliches Verschulden» hat das Zürcher Bezirksgericht den beiden jungen Männern zugemessen, die sich im «Fall Seebach» zu verantworten hatten. Es bestraft den älteren mit dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, der andere muss in ein Heim.

Der ältere Täter war schon zum Zeitpunkt der Tat volljährig.
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Die Verteidiger der beiden Männer kündigten an, Berufung gegen das Urteil zu erheben. Wie eine Verteidigerin auf Anfrage sagte, sei man mit dem grundsätzlichen Schuldspruch nicht einverstanden. Über den definitiven Weiterzug würde man aber entscheiden, sobald das schriftliche Urteil des Gerichts vorliege.

Laut Gericht hätten die Täter mehrmals die sexuelle und persönliche Integrität des 13-jährigen Opfers massiv verletzt, hiess es bei der mündlichen Urteilseröffnung. Insbesondere dass sie bei ihren Taten gemeinsam vorgingen und diese filmten, habe die verletzende und demütigende Wirkung der Handlung noch verstärkt.

Die beiden Angeklagten wurden wegen mehrfacher Vergewaltigung, Schändung, das Ausnützen einer Notlage und Pornographie verurteilt. Der zur Tatzeit bereits Volljährige wurde zudem wegen sexueller Handlung mit Kindern für schuldig gesprochen. Strafmildernd hat sich laut Richterin die von der Polizei initiierte Vorverurteilung durch die Medien ausgewirkt.

Rekurs gegen eingestellte Verfahren

Als nicht bewiesen erachtete das Gericht eine Mittäterschaft der beiden an weiteren Straftaten, die möglicherweise andere Jugendliche im November 2006 in der Tat-Wohnung begangen haben. Gegen vier dieser Jugendlichen, die geständig waren, hat die Jugendstaatsanwaltschaft bereits Strafverfügungen erlassen.

Die Verfahren gegen sieben weitere Jugendliche wurden zwar eingestellt, derzeit ist aber ein Rekurs des Opfers gegen die Einstellung der Verfahren hängig.

Ankläger zufrieden

Die Ankläger zeigten sich nach der Urteilseröffnung zufrieden. Das Gericht sei weitgehend ihren Anträgen gefolgt. Die ausgesprochenen Strafen entsprächen ihren Erwartungen. Grund für einen Weiterzug des Urteils gebe es für die Anklage nicht.

Der Prozess erfolgte letzte Woche auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zur Urteilseröffnung waren die akkreditierten Medienvertreter zugelassen, jedoch keine Besucher.

(bert/sda)

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