Familie Comagic darf in der Schweiz bleiben

publiziert: Donnerstag, 16. Jul 2009 / 10:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 16. Jul 2009 / 10:59 Uhr

Zürich - Die serbische Familie Comagic kann nun doch in der Schweiz bleiben. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden. Der Entscheid des Regierungsrates von Ende Februar, die Mutter und ihre beiden Töchter auszuweisen, wurde aufgehoben.

Die Zwillinge Aleksandra und Tijana Comagic bei einem Anlass für die Aufenthaltsbewilligung der Familie Comagic.
Die Zwillinge Aleksandra und Tijana Comagic bei einem Anlass für die Aufenthaltsbewilligung der Familie Comagic.
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Die Sicherheitsdirektion wurde angewiesen, den beiden Töchtern und der Mutter eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Im Gegensatz zu früheren Verfahren habe das Gericht sein Augenmerk auf die eigenen Persönlichkeitsrechte der 16-jährigen Töchter gerichtet, heisst es im Communiqué weiter. Bisher seien diese als Kinder betrachtet und daher nicht selbstständig beurteilt worden. Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung sei dies aber nicht länger angebracht.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Zwillinge «überdurchschnittlich intensiv» integriert seien. Eine Wegweisung hätte ihnen «das ganze persönliche kulturelle und soziale Umfeld» entzogen.

Einheit der Familie nicht gefährden

Dies erscheine aber mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung geschützt sei, als nicht vereinbar. Zudem dürften die Jugendlichen nicht für allfällige Verfehlungen der Eltern gebüsst werden, schreibt das Verwaltungsgericht.

Um die Einheit der Familie nicht zu gefährden, wurde auch der Mutter die Aufenthaltsbewilligung zugesprochen.

Ein langjähriger Rechtsstreit geht zu Ende

Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts geht ein langjähriger Rechtsstreit zu Ende. Die Familie Comagic war 1995 in die Schweiz eingereist, als die Zwillingsmädchen 18 Monate alt waren. Nachdem der Bund das Asylgesuch abgelehnt hatte, musste die Familie im Jahr 2000 das Land aber wieder verlassen.

Nach der Scheidung in Serbien reisten beide ehemaligen Ehepartner wieder nach Zürich und heirateten Schweizer Staatsangehörige, allerdings ohne jemals mit ihnen zusammenzuleben.

Nach Ansicht des Regierungsrats hatten sie sich damit in missbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz gesichert. Ein Wiedererwägungsgesuch der Familie lehnte er im Februar mit der Begründung ab, die Comagics erfüllten die Voraussetzungen nicht, um als schweriegender Härtefall anerkannt zu werden.

(fkl/sda)

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