Familien und Nichtverheiratete gleich stellen

publiziert: Freitag, 23. Dez 2005 / 19:17 Uhr

Lausanne - Rund 20 000 Waadtländer Eineltern-Familien und Konkubinatspaare dürfen bei den Steuern 2005 dieselben Abzüge wie Ehepaare vornehmen. Der Kanton setzt damit einen Entscheid des Bundesgerichts um.

Zahlreiche Kantone müssen derzeit ihre Steuersysteme anpassen.
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Bisher konnten Eineltern-Familien und Konkubinatspaare in der Waadt weniger hohe Steuerabzüge vornehmen als verheiratete Paare, wie Staatsrat Pascal Broulis vor den Medien erklärte.

Ursache dafür ist das System des so genannten Familien-Quotienten, der genaue Aufschlüsselungen vornimmt. Ab sofort wird derselbe Quotient für alle Familienformen angewandt.

Die Steuer sinkt

Konkret zahlt inskünftig eine Familie in Lausanne mit einem Erwachsenen und einem Kind bei einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken 1200 Franken weniger Steuern (-20,2 %). Bei einem Einkommen von 100 000 Franken sinkt die Belastung um 1300 Franken (-7,8 %).

Auch bei den Konkubinatspaaren verringern sich die Steuern: Bei einem gemeinsamen Kind und einen steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken müssen sie in Lausanne 1500 Franken weniger Steuern berappen.

Konkubinatspaare bevorzugt

Dadurch würden aber neue Ungleichheiten geschaffen, sagte Broulis. Konkubinatspaare würden nun gegenüber verheirateten Paaren bevorzugt. Der Waadtländer Finanzdirektor hofft, bis 2007 den früheren Zustand wiederherstellen zu können.

Denn durch die Steuererleichterungen sinken die Einnahmen des Kantons um 10 bis 12 Millionen Franken. Jene der Gemeinden nehmen um 5 bis 6 Millionen Franken ab.

Das Bundesgericht hatte am 9. November beschlossen, dass Eineltern-Familien und Konkubinatspaaren die günstigeren Steuertarife für Ehepaare gewährt werden müssten. Es berief sich dabei auf das Steuerharmonisierungsgesetz.

Die Lausanner Richter beurteilten dabei zwei Fälle aus den Kantonen St. Gallen und Aargau. Doch aufgrund der beiden Grundsatzurteile müssen auch zahlreiche andere Kantone ihr Steuersystem anpassen.

(bsk/sda)

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