Verantwortung in der Schweiz?

Fehlgeburt nach Rückführung: Militärjustiz ermittelt

publiziert: Freitag, 11. Jul 2014 / 21:20 Uhr
Wurde der schwangeren Frau medizinische Hilfe verweigert? (Symbolbild)
Wurde der schwangeren Frau medizinische Hilfe verweigert? (Symbolbild)

Bellinzona - Mit dem Fall einer Syrerin, die nach einer Rückführung durch die Schweiz in Italien eine Fehlgeburt erlitten hat, befasst sich die Justiz. Das Grenzwachtkorps schliesst nach einer internen Untersuchung einen Fehler nicht aus und hat das Dossier zur Prüfung der Militärjustiz übergeben.

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Es sei nun nötig, die schweren Vorwürfe von «einer externen Stelle» prüfen zu lassen, teilte die für die Grenzwacht zuständige Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) am Freitag mit.

Untersuchungsrichter wird eingesetzt

Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser hatte zuvor gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Eingang des Untersuchungsauftrags bestätigt. «Nun wird ein Untersuchungsrichter eingesetzt, der darüber entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird», führte Immenhauser dazu aus.

Die in den Fall involvierten Angehörigen des Grenzwachtkorps (GWK) werden nach dem Militärstrafgesetz beurteilt. Dieses ist laut Immenhauser weitgehend deckungsgleich mit dem zivilen Schweizer Strafrecht. Tatbestände wie unterlassene Hilfeleistung seien auch darin aufgeführt, sagte der Militärjustiz-Sprecher.

Den Fall der Syrerin öffentlich gemacht hatte die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF1 am Mittwoch. Gemäss den Informationen der EZV gehörte die schwangere Frau zu einer Gruppe von 36 Flüchtlingen, die am 4. Juli auf dem Weg von Mailand nach Paris von den französischen Behörden kurz nach der Schweizer Grenze angehalten wurde.

«Die Menschen kommen aus Syrien, Äthiopien und Eritrea», sagte GWK- Sprecher Walter Pavel ergänzend zur Mitteilung der sda. Insgesamt sei die Rückführung von 15 Grenzwächterinnen und Grenzwächtern durchgeführt worden.

Strafanzeige von «augenauf»

Die Familie werfe Mitarbeitenden des GWK vor, dass der Frau während der Rückführung in der Schweiz medizinische Hilfe verweigert worden sei, hiess es in der Mitteilung der EZV. Nach der Ankunft in Domodossola (I) brach die Syrerin laut Fernsehbericht zusammen und wurde ins Spital gebracht. Dort wurde das Kind tot geboren.

Die Vereinigung «augenauf» hat inzwischen bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Grenzwachtkorps eingereicht, wie sie am Freitag mitteilte. In der Anzeige werden den für die Rückführung verantwortlichen Grenzwächtern und Grenzwächterinnen Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung und mögliche grobfahrlässige oder fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der Fall müsse von einer möglichst unabhängigen Instanz gründlich untersucht werden, teilte «augenauf» dazu mit. Laut Sprecher Rolf Zopfi hatte die Vereinigung bereits Kontakt mit der Syrerin und deren Familie. Die Familie halte sich in Domodossola auf.

(bert/sda)

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