Filme und Fotos im Militär nur mit Bewilligung

publiziert: Freitag, 7. Dez 2007 / 14:07 Uhr / aktualisiert: Freitag, 7. Dez 2007 / 15:08 Uhr

Bern - Angehörige der Armee dürfen ab nächstem Jahr nur mit Einwilligung der Vorgesetzten im Dienst Fotos, Filme und Videos erstellen. Die Publikation auf Internetportalen wie «YouTube» wird verboten. Damit reagiert die Armee auf missbräuchliche Filme im Internet.

Die Militärische Sicherheit überprüft, ob problematische Filme im Internet auftauchen.
Die Militärische Sicherheit überprüft, ob problematische Filme im Internet auftauchen.
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Auf dem Internet-Videoportal «YouTube» und auf anderen Internetportalen seien rassistische und sexistische Filme von Armeeangehörigen aufgetaucht, sagte Armeesprecher Felix Endrich zu einem Artikel der «Basler Zeitung».

In einigen Fällen sei gegen Dienstvorschriften, in anderen gar gegen militärische und zivile Gesetze verstossen worden.

«Dem Missbrauch will man Einhalt gebieten.» Mit dem neuen Passus im Dienstbefehl erhielten die Offiziere die rechtlichen Möglichkeiten, solchen Missbrauch zu sanktionieren. Wie Endrich weiter erklärte, überprüft die Militärische Sicherheit, ob solche problematische Filme im Internet auftauchen.

Wegen Verletzung der Vorschriften laufen in der Armee laut Endrich derzeit vier Untersuchungen. In einem Fall seien Disziplinarstrafen ausgestellt worden. Für die Gesetzesverstösse ist die Militärjustiz zuständig.

Ein Fünftel vorbestraft

Die Armee kann nicht überprüfen, ob ein Armeeangehöriger aufgrund seiner Vorstrafen zu Gewalt neigen könnte. Endrich bestätigte einen Artikel der Zeitung «Blick». Rund ein Fünftel der Armeeangehörigen sei im Strafregister eingetragen.

Grundsätzlich erfährt die Armee laut Endrich nur, gegen welchen Gesetzesartikel ein vorbestrafter Armeeangehöriger verstossen hat sowie das Strafmass. Nur wer eine Vorstrafe von zehn Monate bedingt oder unbedingt erhalten habe, werde automatisch vom Dienst ausgeschlossen.

(bert/sda)

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