Finanzausgleich belastet Bund

publiziert: Mittwoch, 7. Sep 2005 / 10:42 Uhr

Bern - Wegen der Ausgabenentflechtung mit den Kantonen droht dem Bund vorübergehend eine Doppelbelastung von 1,5 Milliarden Franken.

Der Bundesrat will alles daran setzen, damit die NFA am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Der Bundesrat will alles daran setzen, damit die NFA am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Dies geht aus der Botschaft hervor, mit welcher der Bundesrat dem Parlament ein Gesetzespaket zur Umsetzung der NFA vorlegt. Die Verfassungsgrundlagen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden am 28. November 2004 von Volk und Ständen gelegt. Die nun vorliegende zweite Botschaft umfasst in einem Mantelerlass 3 neue Bundesgesetze und 30 Gesetzesänderungen.

Ein Rahmengesetz braucht es, um die Kantonalisierung der kollektiven Invalidenhilfe (Wohnheime und Werkstätten) umzusetzen. Umfassendere Änderungen schlägt der Bundesrat vor allem auch im «teilentflochtenen» Stipendienwesen sowie bei den Ergänzungsleistungen (EL) vor. Dazu kommen viele mehr punktuelle Anpassungen.

Ausserordentlicher Zahlungsbedarf

Doppelbelastungen - vor allem bei den kollektiven IV-Leistungen - lösen beim Bund einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 1,5 Milliarden Franken aus. Dies deshalb, weil der Bund gleichzeitig die Mehrausgaben für das neue Ausgleichssystem und die neuen Aufgaben der laufenden Jahre wie auch die nachschüssigen Beiträge aus früheren Jahren bezahlen muss.

Für dieses Problem soll laut Bundesrat im Rahmen der dritten NFA-Botschaft eine einvernehmliche Lösung mit den Kantonen gefunden werden. Mit der dritten Botschaft - eventuell noch in diesem Jahr - werden im Übrigen insbesondere die neuen Gefässe für den Finanzausgleich (Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich) dotiert.

Der Bundesrat will alles daran setzen, damit die NFA wie geplant auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

(fest/sda)

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