Vor zweieinhalb Jahren hatte die Walliser Regierung Leukerbad
unter Aufsicht gestellt, nachdem die Gemeinde einen Schuldenberg
von 346,5 Millionen Franken angehäuft hatte. Diese Massnahme führte
zu einem Durcheinander, da das Vorgehen zur Gewährung von Krediten
teilweise nicht respektiert wurde.
Mit gemischten Gefühlen, aber im Bewusstsein, dass eine
Präzision des Gemeindegesetzes unumgänglich ist, sind die
Abgeordneten das Thema angegangen. Immerhin gehe es um die
Autonomie der Gemeinden. «Eine kollektive Bestrafung muss
verhindert werden», sagte CVP-Vertreter Maurice Tornay.
Die Mehrheit der im Parlament vertretenen Gruppierungen
verlangte deshalb, dass die staatlichen Eingriffe in den
Finanzhaushalt der Gemeinden genauer geregelt werden. Zudem wurde
moniert, dass die Teilrevision dieses Gesetzes zu spät komme - wie
eine Feuerwehr, die erst nach dem Brand eintreffe.
Drei Änderungen
Die Gesetzesrevision enthält drei Änderungen, welche die
Kompetenzen der regierungsrätlichen Genehmigung betreffen. Einer
Genehmigung bedürfen alle Kreditaufnahmen der laufenden Rechnung,
die mehr als 25 Prozent der Brutto-Einnahmen des letzten
Geschäftsjahres oder 500 000 Franken betragen, aber auch alle
Kreditaufnahmen, die an neue Investitionen gekoppelt sind, deren
Summe 10 Prozent der Brutto-Einnahmen des letzten Geschäftsjahres
oder mehr beträgt.
Die Gesetzesmodifikation gibt der Regierung auch die
Möglichkeit, den Genehmigungsentscheid mit Auflagen zu versehen. So
darf eine Kreditaufnahme keine Auswirkungen auf die Gläubiger und
die Kreditfähigkeit der Gemeinde haben oder die Gültigkeit der
laufenden Kontrakte nicht beeinträchtigen.
Die Regierung gibt sich mit dieser Teilrevision noch nicht
zufrieden. Eine Kommission befasst sich bereits mit einer
Totalrevision. Am Mittwoch haben mehrere Parlamentarier den Wunsch
geäussert, dass diese zweite Phase rasch abgeschlossen werde. Eine
erste Behandlung des Projekts soll am Freitag stattfinden.
Neuer Generalstaatsanwalt
Weiter hat das Parlament hat den früheren Staatsanwalt für das
Oberwallis, André Gsponer, zum Generalstaatsanwalt gewählt. Sein
Stellvertreter ist neu Olivier Elsig. Weiter wurde André Morand,
Richter am Kantonsgericht, zum neuen Staatsanwalt für das
Unterwallis sowie zum Vize-Präsidenten des Kantonsgerichts gewählt.
Neuer Präsident des Walliser Gerichts ist Francoise
Balmer-Fitoussi.
(kil/sda)