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Ständerat setzt «Milchkuh-Initiative» teilweise um
Finanzierung der Strassen aus der Bundeskasse
publiziert: Dienstag, 15. Mrz 2016 / 10:00 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 15. Mrz 2016 / 12:37 Uhr
Die Kosten für das Strassennetz steigen. (Symbolbild)
Bern - Geht es nach dem Ständerat, zahlt der Bund künftig mehr an die Nationalstrassen. Die kleine Kammer hat am Dienstag das Anliegen der «Milchkuh-Initiative» teilweise im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) umgesetzt.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, eine neue Kasse zu schaffen, um die Finanzierung der Nationalstrassen auf eine solide Basis zu stellen. Dafür soll ein unbefristeter Fonds nach dem Vorbild des FinöV-Fonds für den öffentlichen Verkehr geschaffen werden. Zudem werden neue Geldquellen für die Strasse erschlossen. Ohne zusätzliche Einnahmen droht ab nächstem Jahr eine Finanzierungslücke in Milliardenhöhe.
Der Handlungsbedarf und die Vorschläge des Bundesrats waren im Ständerat grundsätzlich unbestritten. In den NAF fliessen sollen die Erträge des Mineralölsteuerzuschlags, die Einnahmen aus der Autobahnvignette von rund 320 Millionen Franken, die Einnahmen der Importsteuer auf Autos von 375 Millionen Franken und ab 2020 eine neue Abgabe für Elektrofahrzeuge. Insgesamt würden so rund 3 Milliarden Franken zusammenkommen.
Geld aus der Bundeskasse
Umstritten war die geplante Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen. Dem Bundesrat schwebte ursprünglich eine Benzinpreiserhöhung um 15 Rappen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung schlug er noch 6 Rappen vor, also einer Erhöhung von heute 30 auf 36 Rappen pro Liter. Auf Antrag der Verkehrskommission (KVF), die die Autofahrer nicht allzu sehr belasten wollte, stimmte der Ständerat aber einer Erhöhung um bloss 4 Rappen zu.
Den dadurch verursachten Einnahmeausfall will er aus der Bundeskasse decken: Er beschloss, dem NAF zusätzliche 5 Prozent der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Das sind rund 125 Millionen Franken pro Jahr, die heute an den Bund gehen. Damit werde das Anliegen der Milchkuh-Initiative, über die am 5. Juni abgestimmt wird, teilweise erfüllt, lautete der Tenor im Rat.
Druck der Strasse
Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte vergebens daran, dass die Räte einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative klar abgelehnt hätten. Sein Parteikollege Claude Janiak (BS) sprach von einer «Drohkulisse» der Strassenlobby. Beide gehörten einer Minderheit an, die erfolglos für eine alternative Finanzierung des NAF kämpfte.
Sie wollten dem Fonds einen etwas grösseren Anteil an der Treibstoffsteuer zukommen lassen, die Auto-Importsteuer aber in der Bundeskasse belassen. So werde der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten, sagte Rechsteiner. Der Antrag scheiterte mit 31 zu 12 Stimmen.
Fast ebenso deutlich wurden die Anträge der Ratsrechten abgelehnt, die die Bundeskasse für den NAF noch mehr schröpfen wollte. Baureife Projekte nützten nichts, wenn das Geld für die Ausführung fehle, sagte Hannes Germann (SVP/SH).
Die Mehrheit hatte die schwierige Lage der Bundeskasse aber nicht vergessen. Verschiedene Redner warnten vor Sparmassnahmen bei Bildung, Armee oder Landwirtschaft, die dann nötig würden. Der NAF müsse in einer Volksabstimmung Bestand haben, sagte Konrad Graber (CVP/LU). Das Fuder dürfe daher nicht überladen werden. «Das Mass ist voll», sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard.
Strassen zum Bund
Trotz dieser Bedenken beschloss der Ständerat, nicht bloss 5 Mineralölsteuer-Prozente für den NAF abzuzweigen, sondern weitere 5 Prozent - 125 Millionen Franken - für die Umsetzung des so genannten Netzbeschlusses. Mit diesem sollen 400 Kilometer Strasse, für die heute die Kantone zuständig sind, auf den Bund übertragen werden.
Die Vorlage war 2013 mit der Vignetten-Abstimmung gescheitert, die Kantone blieben auf den Kosten sitzen. Der Ständerat hat den Netzbeschluss darum in die NAF-Vorlage integriert, um die Übertragung der Strassen auf den Bund möglichst schnell über die Bühne zu bringen. Nach seinem Willen sollen die Kantone 60 Millionen Franken pro Jahr dazu beitragen. Leuthard rief in Erinnerung, dass der Netzbeschluss damit nur teilweise finanziert sei und dass daher gewisse Projekte zurückgestellt werden müssten.
Steigende Kosten
Mit dem Geld aus dem NAF soll das in die Jahre gekommene Nationalstrassennetz fertiggestellt, betrieben, unterhalten und ausgebaut werden. Zudem kann der Bund wichtige Verkehrsprojekte in den Agglomerationen finanzieren. Gründe für die steigenden Kosten sind das Alter der Nationalstrassen und das hohe Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aus Treibstoffsteuern, weil die Autos immer sparsamer werden.
Neben dem NAF bleibt die Spezialfinanzierung Strassenverkehr bestehen. In diese fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer-Einnahmen, die schon heute der Strasse gewidmet ist. Aus dieser so genannten Strassenkasse kann der Bund Beiträge an die Kantone im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr leisten, etwa für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen oder Beiträge für Umweltschutz, Landschaftsschutz und Schutz vor Naturgefahren.
Die konkreten Projekte hat der Bundesrat im Strategischen Entwicklungsprogramm Strasse (STEP) dargestellt. Die erste Tranche bis 2030 umfasst Projekte für 6,5 Milliarden Franken. Der Bundesrat will das STEP alle vier Jahre aktualisieren. Leuthard schloss nicht aus, dass der Benzinpreis dereinst noch einmal erhöht werden muss, wenn alle Vorhaben umgesetzt werden sollen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Verfassungsänderung mit 30 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, dem NAF-Gesetz mit 31 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Vorlagen sowie der Entscheid zum Netzbeschluss gehen nun an den Nationalrat.
Der Handlungsbedarf und die Vorschläge des Bundesrats waren im Ständerat grundsätzlich unbestritten. In den NAF fliessen sollen die Erträge des Mineralölsteuerzuschlags, die Einnahmen aus der Autobahnvignette von rund 320 Millionen Franken, die Einnahmen der Importsteuer auf Autos von 375 Millionen Franken und ab 2020 eine neue Abgabe für Elektrofahrzeuge. Insgesamt würden so rund 3 Milliarden Franken zusammenkommen.
Geld aus der Bundeskasse
Umstritten war die geplante Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen. Dem Bundesrat schwebte ursprünglich eine Benzinpreiserhöhung um 15 Rappen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung schlug er noch 6 Rappen vor, also einer Erhöhung von heute 30 auf 36 Rappen pro Liter. Auf Antrag der Verkehrskommission (KVF), die die Autofahrer nicht allzu sehr belasten wollte, stimmte der Ständerat aber einer Erhöhung um bloss 4 Rappen zu.
Den dadurch verursachten Einnahmeausfall will er aus der Bundeskasse decken: Er beschloss, dem NAF zusätzliche 5 Prozent der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Das sind rund 125 Millionen Franken pro Jahr, die heute an den Bund gehen. Damit werde das Anliegen der Milchkuh-Initiative, über die am 5. Juni abgestimmt wird, teilweise erfüllt, lautete der Tenor im Rat.
Druck der Strasse
Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte vergebens daran, dass die Räte einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative klar abgelehnt hätten. Sein Parteikollege Claude Janiak (BS) sprach von einer «Drohkulisse» der Strassenlobby. Beide gehörten einer Minderheit an, die erfolglos für eine alternative Finanzierung des NAF kämpfte.
Sie wollten dem Fonds einen etwas grösseren Anteil an der Treibstoffsteuer zukommen lassen, die Auto-Importsteuer aber in der Bundeskasse belassen. So werde der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten, sagte Rechsteiner. Der Antrag scheiterte mit 31 zu 12 Stimmen.
Fast ebenso deutlich wurden die Anträge der Ratsrechten abgelehnt, die die Bundeskasse für den NAF noch mehr schröpfen wollte. Baureife Projekte nützten nichts, wenn das Geld für die Ausführung fehle, sagte Hannes Germann (SVP/SH).
Die Mehrheit hatte die schwierige Lage der Bundeskasse aber nicht vergessen. Verschiedene Redner warnten vor Sparmassnahmen bei Bildung, Armee oder Landwirtschaft, die dann nötig würden. Der NAF müsse in einer Volksabstimmung Bestand haben, sagte Konrad Graber (CVP/LU). Das Fuder dürfe daher nicht überladen werden. «Das Mass ist voll», sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard.
Strassen zum Bund
Trotz dieser Bedenken beschloss der Ständerat, nicht bloss 5 Mineralölsteuer-Prozente für den NAF abzuzweigen, sondern weitere 5 Prozent - 125 Millionen Franken - für die Umsetzung des so genannten Netzbeschlusses. Mit diesem sollen 400 Kilometer Strasse, für die heute die Kantone zuständig sind, auf den Bund übertragen werden.
Die Vorlage war 2013 mit der Vignetten-Abstimmung gescheitert, die Kantone blieben auf den Kosten sitzen. Der Ständerat hat den Netzbeschluss darum in die NAF-Vorlage integriert, um die Übertragung der Strassen auf den Bund möglichst schnell über die Bühne zu bringen. Nach seinem Willen sollen die Kantone 60 Millionen Franken pro Jahr dazu beitragen. Leuthard rief in Erinnerung, dass der Netzbeschluss damit nur teilweise finanziert sei und dass daher gewisse Projekte zurückgestellt werden müssten.
Steigende Kosten
Mit dem Geld aus dem NAF soll das in die Jahre gekommene Nationalstrassennetz fertiggestellt, betrieben, unterhalten und ausgebaut werden. Zudem kann der Bund wichtige Verkehrsprojekte in den Agglomerationen finanzieren. Gründe für die steigenden Kosten sind das Alter der Nationalstrassen und das hohe Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aus Treibstoffsteuern, weil die Autos immer sparsamer werden.
Neben dem NAF bleibt die Spezialfinanzierung Strassenverkehr bestehen. In diese fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer-Einnahmen, die schon heute der Strasse gewidmet ist. Aus dieser so genannten Strassenkasse kann der Bund Beiträge an die Kantone im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr leisten, etwa für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen oder Beiträge für Umweltschutz, Landschaftsschutz und Schutz vor Naturgefahren.
Die konkreten Projekte hat der Bundesrat im Strategischen Entwicklungsprogramm Strasse (STEP) dargestellt. Die erste Tranche bis 2030 umfasst Projekte für 6,5 Milliarden Franken. Der Bundesrat will das STEP alle vier Jahre aktualisieren. Leuthard schloss nicht aus, dass der Benzinpreis dereinst noch einmal erhöht werden muss, wenn alle Vorhaben umgesetzt werden sollen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Verfassungsänderung mit 30 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, dem NAF-Gesetz mit 31 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Vorlagen sowie der Entscheid zum Netzbeschluss gehen nun an den Nationalrat.
(bert/sda)
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