Fixer Gebührensatz für alle Privaten

publiziert: Montag, 6. Mrz 2006 / 17:34 Uhr / aktualisiert: Montag, 6. Mrz 2006 / 22:25 Uhr

Bern - Die privaten Radio- und TV-Stationen sollen fix 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten.

Die kleinen Radiosender befürchteten, nur mit 3 Prozent abgespiesen zu werden.
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Mit dieser Hauptdifferenz geht das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in den Ständerat zurück. Der Nationalrat beharrte mit klaren Mehrheiten darauf, den Privatsendern 4 Prozent der 1,1 Milliarden Franken Radio- und Fernsehgebühren zuzuteilen.

Das macht 16 Millionen für die privaten Radios (heute 8 Millionen) und 28 Millionen für die privaten TV-Stationen (heute 5 Millionen).

Der Ständerat hat sich für eine flexible Lösung mit einer Bandbreite von 3 bis 5 Prozent entschieden: Die Privatradios sollen 12 bis 20 Millionen, die Privatfernsehveranstalter 21 bis 35 Millionen erhalten. Das Kommunikationsdepartement (UVEK) hätte die Anteile der einzelnen Konzessionäre festzulegen.

Fixer Prozentsatz sorgt für Finanzierungsicherheit

Medienminister Moritz Leuenberger warb vergebens dafür, dem Ständerat nachzugeben. «4 Prozent fix» sei zu starr. Es werde ein Ausgabenautomatismus geschaffen, obschon die Entwicklung der Radio- und Fernseh-Landschaft nicht voraussehbar sei.

Wie Kommissionssprecher Peter Vollmer (SP/BE) darlegte, sorgt der fixe Prozentsatz für Finanzierungsicherheit. Denn die kleinen Radios befürchteten, nur mit 3 Prozent abgespiesen zu werden, während die Fernsehstationen den nötigen Druck machen würden, mit 5 Prozent unterstützt zu werden.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wird nicht zur Unabhängigen Aufsichtbehörde ausgebaut und beurteilt weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen. Die Aufsicht über Werbung und Sponsoring bleibt - wie vom Ständerat beschlossen - beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Der Ständerat behandelt die verbliebenen Differenzen am nächsten Montag. Gibt er beim Gebührensplitting nicht nach, kommt es zur Einigungskonferenz.

(smw/sda)

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