Flash-Air: Leuenberger orientiert über Flugverbot

publiziert: Mittwoch, 7. Jan 2004 / 15:36 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 7. Jan 2004 / 16:29 Uhr

Bern - Das Flugverbot in der Schweiz gegen Flash Airlines lässt keinerlei Schlüsse über die Ursache des Unglücks vom 3. Januar zu. Dies betont Verkehrsminister Moritz Leuenberger in einem Schreiben an seine Amtskollegen in Paris und Kairo.

Bundesrat Moritz Leuenberger hat sich zu Wort gemeldet.
Bundesrat Moritz Leuenberger hat sich zu Wort gemeldet.
Die Schweizer Bevölkerung und der Bundesrat seien tief bestürzt über das Unglück vor der ägyptischen Küste mit 148 Toten, schreibt Leuenberger.

Zugleich informiert er die Amtskollegen über das Anflug- und Überflugverbot, das die Schweiz im Oktober 2002 gegen die Chartergesellschaft Flash Airlines verhängte.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) habe sich am Samstag nach dem Unglück gezwungen gesehen, Gerüchte in den Schweizer Medien über das Flugverbot für Flash Airlines zu bestätigen.

Das Verbot sei nach zwei Inspektionen im Rahmen des SAFA-Programms (Safety Assessment of Foreign Aircraft) verhängt worden.

Im Brief an den französischen Verkehrsminister schreibt Leuenberger, sein Departement werde so rasch wie möglich umfassende Informationen über die beiden Inspektionen an die französischen Behörden weiterleiten.

Die BAZL-Informationen zum Flugverbot hatten am Wochenende eine Polemik zwischen der Schweiz und Ägypten ausgelöst. Ägyptens Luftfahrtminister hatte erklärt, er wisse nichts von diesem Verbot. Entsprechende BAZL-Aussagen seien unverantwortlich. Das Bundesamt bekräftigte darauf seine Angaben.

Der französische Verkehrsminister hatte dagegen schon am Sonntag bestätigt, dass sein Land von der Schweiz über die Sicherheitsmängel bei Flash Airlines informiert worden sei. Frankreich habe darauf eigene Stichproben vorgenommen. Diese seien zufriedenstellend verlaufen.

(fest/sda)

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