
Brüssel - Die EU-Kommission schiebt das geplante Ende des Verbots von Flüssigkeiten im Handgepäck weiter hinaus. Die Aufhebung war zuletzt für April 2013 geplant - nun schlägt die EU-Kommission eine schrittweise Lockerung erst ab Januar 2014 vor.
Auf Grund der Testergebnisse kommt die Kommission in ihrer Bewertung zum Schluss, dass eine Aufhebung des Verbots für April 2013 zu früh wäre. «Das könnte ein beträchtliches Betriebsrisiko darstellen, vor allem wegen des Ausmasses der Veränderung», teilte die Kommission mit.
Schrittweise Lockerung
Um den Sicherheits- und Betriebsrisiken, aber auch dem Sicherheits-Anspruch der Passagiere gerecht zu werden, fasst die Kommission nun eine phasenweise Lockerung des Verbots ins Auge. Das soll schrittweise, parallel zur Installation der neuen Kontrollgeräte erfolgen.
Die Empfehlung der Kommission lautet nun wie folgt: Ab Januar 2014 soll es Fluggästen erlaubt sein, alle Duty-free-Artikel mitnehmen zu können, sofern diese vorgängig gescannt wurden. Bisher ist es auf Flügen im EU-Raum, einschliesslich der Schweiz, Norwegens und Islands so, dass Duty-free-Artikel mitgenommen werden können, sofern sie von den Geschäften in einen Plastiksack eingeschweisst werden und die Quittung daran befestigt ist.
In Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen Partnern will die Kommission später einen Vorschlag für die nächsten Phasen präsentieren. Ziel bleibe es, dass «zum frühest möglichen Zeitpunkt» alle brennbaren und explosiven Flüssigkeiten gescannt werden können.
Wann das der Fall sein könnte und damit auch das Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck definitiv fallen würde, darauf wollte sich die Kommission am Mittwoch nicht festlegen. Einen Vorschlag stellte sie für den Herbst 2012 in Aussicht. Diesem müssten dann auch die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament zustimmen.
Aktuelle Bestimmungen
Aktuell dürfen Passagiere nur Flüssigkeiten in Behältern bis 100 Millilitern im Handgepäck mitführen, die zusätzlich in einem durchsichtigen, verschliessbaren 1-Liter-Beutel verpackt sind.
Die entsprechende Regelung war im Jahr 2006 aus Sicherheitsgründen weltweit eingeführt worden. Zuvor waren Attentate mit Flüssigsprengstoff auf Transatlantik-Flüge vereitelt worden.
(bg/sda)
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