Flughafen-Anwohner erhalten Entschädigungen

publiziert: Samstag, 7. Aug 2004 / 15:09 Uhr

Lausanne - Der Flughafen Zürich und der Kanton Zürich müssen mehr als 100 Liegenschafts-Eigentümern aus Opfikon-Glattbrugg ZH Entschädigungen wegen Fluglärms bezahlen. Laut Bundesgericht sind die Entschädigungsansprüche nicht verjährt.

Durch die sprunghafte Zunahme des Fluglärms bekommen die Anwohner Entschädigungen.
Durch die sprunghafte Zunahme des Fluglärms bekommen die Anwohner Entschädigungen.
Die Entschädigungen wurden in den Jahren 1998 und 1999 von einer Interessengemeinschaft von 126 Grundeigentümern beim Kanton Zürich als dem damaligen Flughafenhalter geltend gemacht. Begründet wurde dies mit der sprunghaften Zunahme des Fluglärms ab Herbst 1996.

Der Kanton Zürich und Unique, die seit der Privatisierung Flughafenbetreiberin ist, stellten sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Entschädigungsansprüche verjährt seien. Deshalb reichten sie eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Immissionsgrenzwerte seien bereits in den 70er- und 80er Jahren überschritten worden, hiess es in der Beschwerde. Die Grundeigentümer hätten damals ihre Forderungen stellen müssen. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren sei deshalb längst verstrichen.

Das Bundesgericht vertritt aber eine andere Ansicht. Gemäss einem am Samstag veröffentlichten Urteil hat es die Beschwerde von Unique und Kanton Zürich als unbegründet abgewiesen. Damit stützt es einen Entscheid der Eidgenössischen Schätzungskommission, die vor einem Jahr die Verjährungs-Einsprache von Unique abwies.

Weil das Ausmass der zusätzlichen Fluglärmbelastung für Opfikon ab Herbst 1996 erkennbar geworden sei, könnten die in den Jahren 1997 und 1998 angemeldeten Entschädigungsansprüche nicht verjährt sein, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts zur Verjährungsfrage geht das Entschädigungsverfahren wieder an die Eidgenössische Schätzungskommission, welche die Forderungen materiell prüfen wird.

Die von den 126 Grundeigentümern aus Opfikon-Glattbrugg eingereichten Forderungen betreffen 162 Liegenschaften im Bereich der Abflugschneise der Piste 16. Die geltend gemachten Minderwertentschädigungen betragen mehr als eine Milliarde Franken.

(rr/sda)

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