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Bundesrat senkt Lärmgrenzwerte für Flughäfen
Flughafen Zürich: Konzession für weitere 50 Jahre
publiziert: Mittwoch, 30. Mai 2001 / 14:40 Uhr
Bern - Der Bundesrat hat die Lärmgrenzwerte für Flughäfen neu festgelegt. Einem Bundesgerichtsentscheid folgend wurde der Grenzwert in Wohnzohnen von 65 auf 60 Dezibel gesenkt. Gleichzeitig erhalten die Flughäfen Zürich und Genf neue Konzessionen.
Als Folge der am Mittwoch festgelegten neuen Grenzwerte müssen
die Wohnungen von mindestens 55 000 Personen in der Umgebung der
Landesflughäfen Genf und Zürich mit Schallschutzfenstern
ausgestattet werden. In Zürich sind 32 000 statt 6000 Personen
betroffen. In den entsprechenden Zonen dürfen keine neuen Wohnungen
gebaut werden.
2,3 Milliarden Franken Folgekosten
Die Kosten für den Einbau der Schallschtutzfenster werden vom Bund auf rund 300 Mio. Franken geschätzt. Davon entfallen 221 Mio. auf Zürich, 81 Mio. auf Genf.
Weitere 2 Milliarden Franken setzt der Bundesrat für Entschädigungen wegen Wertminderungen an. Dreiviertel davon betreffen den Flughafen Zürich, eine halbe Milliarde Franken Genf. Für die Folgekosten von insgesamt 2,3 Mrd. Franken müssen die Flughafenbetreiber aufkommen. Würde der Flughafen Zürich eine zusätzliche Lärmtaxe von sieben Franken auf jedes Ticket erheben, wären die Kosten in 15 Jahren amortisiert, schreibt der Bundesrat.
In Wohngebieten ist der Grenzwert tagsüber neu auf 60 statt 65 Dezibel (dB) festgelegt. Von 22.00 bis 23.00 Uhr liegt er bei 55 dB. Für die beiden restlichen Nachtstunden (23.00-24.00 und 5.00- 6.00) gilt ein Grenzwert von 50 dB. Von 24.00 bis 5.00 Uhr besteht weiterhin ein Nachtflugverbot. Schärfer sind die Planungswerte, die festschreiben, ab welcher Lärmbelastung Bauland nicht mehr eingezont werden darf. Hier gelten tagsüber 57 dB, in der Nacht 50 bzw. 47 dB als Grenzwert. Die neuen Lärmgrenzwerte treten am 1. Juni in Kraft. Von ihnen sind vor allem Gemeinden in der Umgebung der Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Beim Landesflughafen Basel-Mülhausen werden die Grenzwerte auf Schweizer Gebiet nicht überschritten. Für die Regionalflughäfen Bern-Belp und Lugano-Agno haben die Grenzwerte kaum Folgen, da die Gebiete, in denen die Werte überschritten werden, nur spärlich besiedelt sind.
Konzessionen für 50 Jahre
Ebenfalls am Mittwoch hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Flughäfen Zürich und Genf neue Betriebskonzessionen erteilt. Beide Konzessionen gelten für weitere 50 Jahre. Die Konzessionen verpflichten die Flughäfen, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und berechtigen sie, für ihre Dienstleistungen Gebühren zu erheben. Nicht in den Konzessionen geregelt ist der Flugbetrieb. Dieser wird im Betriebsreglement definiert, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt werden muss.
Während für Genf bereits ein Betriebsreglement vorliegt, muss dasjenige für Zürich erst erarbeitet werden. Darin müssen insbesondere die neuen Lärmgrenzwerte und der geplante neue Staatsvertrag mit Deutschland über die Anflüge berücksichtigt werden.
2,3 Milliarden Franken Folgekosten
Die Kosten für den Einbau der Schallschtutzfenster werden vom Bund auf rund 300 Mio. Franken geschätzt. Davon entfallen 221 Mio. auf Zürich, 81 Mio. auf Genf.
Weitere 2 Milliarden Franken setzt der Bundesrat für Entschädigungen wegen Wertminderungen an. Dreiviertel davon betreffen den Flughafen Zürich, eine halbe Milliarde Franken Genf. Für die Folgekosten von insgesamt 2,3 Mrd. Franken müssen die Flughafenbetreiber aufkommen. Würde der Flughafen Zürich eine zusätzliche Lärmtaxe von sieben Franken auf jedes Ticket erheben, wären die Kosten in 15 Jahren amortisiert, schreibt der Bundesrat.
In Wohngebieten ist der Grenzwert tagsüber neu auf 60 statt 65 Dezibel (dB) festgelegt. Von 22.00 bis 23.00 Uhr liegt er bei 55 dB. Für die beiden restlichen Nachtstunden (23.00-24.00 und 5.00- 6.00) gilt ein Grenzwert von 50 dB. Von 24.00 bis 5.00 Uhr besteht weiterhin ein Nachtflugverbot. Schärfer sind die Planungswerte, die festschreiben, ab welcher Lärmbelastung Bauland nicht mehr eingezont werden darf. Hier gelten tagsüber 57 dB, in der Nacht 50 bzw. 47 dB als Grenzwert. Die neuen Lärmgrenzwerte treten am 1. Juni in Kraft. Von ihnen sind vor allem Gemeinden in der Umgebung der Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Beim Landesflughafen Basel-Mülhausen werden die Grenzwerte auf Schweizer Gebiet nicht überschritten. Für die Regionalflughäfen Bern-Belp und Lugano-Agno haben die Grenzwerte kaum Folgen, da die Gebiete, in denen die Werte überschritten werden, nur spärlich besiedelt sind.
Konzessionen für 50 Jahre
Ebenfalls am Mittwoch hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Flughäfen Zürich und Genf neue Betriebskonzessionen erteilt. Beide Konzessionen gelten für weitere 50 Jahre. Die Konzessionen verpflichten die Flughäfen, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und berechtigen sie, für ihre Dienstleistungen Gebühren zu erheben. Nicht in den Konzessionen geregelt ist der Flugbetrieb. Dieser wird im Betriebsreglement definiert, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt werden muss.
Während für Genf bereits ein Betriebsreglement vorliegt, muss dasjenige für Zürich erst erarbeitet werden. Darin müssen insbesondere die neuen Lärmgrenzwerte und der geplante neue Staatsvertrag mit Deutschland über die Anflüge berücksichtigt werden.
(sda)
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