Frankreich beantragt Rückführung von Verurteilten

publiziert: Donnerstag, 27. Dez 2007 / 19:36 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 27. Dez 2007 / 23:24 Uhr

N'Djamena - Frankreich hat die Rückführung seiner sechs Staatsbürger beantragt, die am Mittwoch im Tschad wegen versuchter Kindesentführung zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden waren. Die Rückführung hängt nun von der Zustimmung des Tschad ab.

Rachida Dati reichte einen Antrag auf Rückführung bei den tschadischen Behörden ein.
Rachida Dati reichte einen Antrag auf Rückführung bei den tschadischen Behörden ein.
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Wie die Regierung in Paris mitteilte, reichte Justizministerin Rachida Dati einen Antrag auf Rückführung bei den tschadischen Behörden ein.

Der tschadische Justizminister Albert Pahimi bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Abend den Eingang des Gesuchs.

Keine Zwangsarbeit in Frankreich

Wie es ein Abkommen zwischen den beiden Ländern vorsehe, werde der Tschad bis Freitagmorgen «vorteilhaft antworten», sagte er.

Einen möglichen Rückflug noch am selben Tag schloss Pahimi nicht aus. Die Logistik sei jedoch Aufgabe Frankreichs.

Das Abkommen zwischen beiden Ländern ermöglicht, dass die Verurteilten ihre Strafe in Frankreich verbüssen könnten, wenn der Tschad einverstanden ist.

Ein Gericht in N'Djamena hatte die vier Männer und zwei Frauen am Mittwoch zu acht Jahren Zwangsarbeit und einer Millionenbusse verurteilt. Da es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt, gilt die Umwandlung in Haftstrafen als wahrscheinlich.

Falsche Hilfe

Die «L'Arche-de-Zoé»-Mitarbeiter hatten im Oktober 103 Kinder ausfliegen wollen, bei denen es sich angeblich um Waisen aus der sudanesischen Provinz Darfur handelte. Sie wurden in letzter Minute daran gehindert.

Später stellte sich heraus, dass fast alle Kinder aus dem Tschad stammten und jeweils mindestens noch ein Elternteil lebte. Die Franzosen waren unter anderem wegen versuchter Entführung und unbezahlter Rechnungen angeklagt worden.

Die Anwälte der Franzosen hatten betont, ihre Mandanten hätten lediglich die Kinder retten wollen und in «gutem Glauben» gehandelt. Zwei ebenfalls angeklagte Männer aus dem Tschad und dem Sudan wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt, zwei weitere Tschader freigesprochen.

(bert/sda)

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