Franz Weber will alle Baubewilligungsverfahren weiterziehen
publiziert: Freitag, 24. Aug 2012 / 16:18 Uhr
Die Organisationen Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra haben in den letzten Monaten Einsprache gegen über 700 Baugesuche eingereicht.
Die Organisationen Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra haben in den letzten Monaten Einsprache gegen über 700 Baugesuche eingereicht.

Bern - Noch im letzten Moment wollen viele Grundeigentümer in Tourismusgebieten ihre Bauprojekte verwirklichen. Hunderte von zusätzlichen Baugesuchen sind seit Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingegangen. Aber die Gesuchsteller haben die Rechnung ohne Umweltschützer Franz Weber gemacht.

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Seine Organisationen Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra haben nach eigenen Abgaben in den letzten Monaten Einsprache gegen über 700 Baugesuche eingereicht, die meisten davon im Wallis. Jene Gesuche, die trotzdem bewilligt werden, wollen die Organisationen mit Beschwerden anfechten, wie Weber am Freitag zu einer Meldung von «Bund» und «Tages-Anzeiger» sagte.

Es dürfe nicht sein, dass einige Spekulanten auf Kosten der Landschaft und der kommenden Generationen noch schnell etwas verdienten. Weber ist darum entschlossen, alle Verfahren an die nächste Instanz zu ziehen. Nach seinen Angaben verfügen die Organisationen auch über die dafür nötigen Mittel.

Die Organisationen müssen jedes Bauprojekt, das sie verhindern wollen, einzeln anfechten. Ist eine Baubewilligung erst rechtskräftig, kann sie nicht mehr entzogen werden. Das gilt auch dann, wenn das Bundesgericht dereinst in einem Leitentscheid zum Schluss kommt, dass die Bewilligung eigentlich zu Unrecht erteilt worden ist.

Den Eintritt der Rechtskraft können die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra nur verhindern, wenn sie zur Beschwerde berechtigt sind. Zwar verfügen die Organisationen über das Verbandsbeschwerderecht. Ob dies sie zur Beschwerde gegen Bauprojekte im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative berechtigt, ist allerdings umstritten.

Ihr juristischer Berater Pierre Chiffelle ist davon überzeugt. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels eine Bundesaufgabe ist, was eine Beschwerdeberechtigung begründen könnte. Ob er Recht hat, wird wohl ebenfalls das Bundesgericht entscheiden müssen.

(asu/sda)

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Teils einverstanden
Das war mal wieder eine total überflüssige Initiative, welche von uns überflüssigerweise auch noch angenommen wurde. Nicht die erste und es wird auch nicht die letzte sein.

Das Gegenteil von dem, was Herr Weber wollte ist eingetroffen und wir haben jetzt einen Bauboom in den betroffenen Gebieten, den sich niemand vorstellen konnte. In zwei Jahren können Sie dann eine sündhaft teure Eigentumswohnung oder ein Haus an unüberbaubarer Lage kaufen. Auch wenn Sie so was gar nicht wollen - Spekulanten und Herrn Weber sei Dank.

Oh Volk, dein Wille geschehe.
Die Annahme dieser Initiative war ein schwerer Fehler
Aber er ist zu akzeptieren. Auch von den Rechtsbürgerlichen, die komisch komisch plötzlich nicht mehr so auf eine Wort zu Wort Umsetzung pochen wie z.B. bei der Ausschaffungsinitiative, aber eben wir sprechen von der SVP, da wundert ja nichts mehr.

Weber soll den Leuten das Leben nur so schwer machen wie irgend möglich, ich finde das gut, auch wenn ich Weber nicht ausstehen kann.
Hier geht es aber ums Prinzip, die Rechtsbürgerlichen schrecken vor nichts zurück wenn es darum geht ihren Lobbyschleimern den Ar*ch zu lecken, selbst wenn der Volkswille mit Füssen getreten wird.
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  • jorian aus Gretzenbach 1186
    Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23
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    Wo.... wird es kälter. Ich sehe nichts davon. Zudem wird es bei einer ... Sa, 11.05.13 19:45
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    Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51
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