Franzose bekommt nach Fehlurteil 800'000 Euro Schmerzensgeld
publiziert: Dienstag, 25. Sep 2012 / 18:28 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 25. Sep 2012 / 21:43 Uhr
Der Angeklagte wurde von einem Kind beschuldigt.
Der Angeklagte wurde von einem Kind beschuldigt.

Rennes - Ein Franzose, der wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe mehr als sieben Jahre lang zu Unrecht in Haft sass, wird mit fast 800'000 Euro entschädigt. Ein Berufungsgericht im bretonischen Rennes sprach dem 51-jährigen Loïc Sécher am Dienstag 797'352 Euro Schadensersatz zu.

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Sécher sass sieben Jahre und drei Monate im Gefängnis, nachdem ihm eine 14-Jährige vorgeworfen hatte, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Das Schmerzensgeld ist eines der höchsten, das in der französischen Rechtsgeschichte wegen eines Fehlurteils zuerkannt wurde.

Séchers Anwältin hatte ein Schmerzensgeld von 2,4 Millionen gefordert, der Vertreter der französischen Regierung hatte vor Gericht 600'000 Euro angeboten. Séchers Mutter erhält 50'000 Euro, seine beiden Brüder und seine Schwester jeweils 30'000 Euro Schmerzensgeld. Séchers Vater ist bereits tot.

Sécher, der stets seine Unschuld beteuert hatte, war 2003 zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Das 14 Jahre alte Mädchen, das ihm mehrere Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatte, nahm ihre Anschuldigungen gegen den Landarbeiter erst 2008 zurück.

Erst 2010 aufgehoben

Séchers Verurteilung wurde 2010 aufgehoben, im April desselben Jahres wurde er aus dem Gefängnis entlassen. In einem Revisionsverfahren wurde im Juni 2011 endgültig Séchers Unschuld festgestellt und ein Justizirrtum eingeräumt.

Sécher war nach Angaben seiner Anwältin im Gefängnis wiederholt von Mithäftlingen attackiert worden, weil er als «Kinderschänder» galt. Wegen der Angriffe versuchte er sich demnach, das Leben zu nehmen, und trat im Gefängnis in einen Hungerstreik.

Die Anwältin sagte, Sécher sei «vom System zerstört, zerquetscht» worden. Sécher selbst hatte nach seinem Freispruch gesagt, er und seine Familie hätten eine «furchtbare» Zeit durchstehen müssen.

(fest/sda)

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