14 Monate bedingt fürs Erwürgen des Freundes

Frau erwürgt aus Angst ihre Wohnung zu verlieren ihren Freund

publiziert: Donnerstag, 23. Jun 2011 / 09:51 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Jun 2011 / 10:50 Uhr
Stark betrunken und unter Drogeneinfluss erwürgte die Frau ihren Freund. (Symbolbild)
Stark betrunken und unter Drogeneinfluss erwürgte die Frau ihren Freund. (Symbolbild)

Zürich - Aus Angst vor einer Kündigung ihrer Wohnung hat eine damals 21-jährige Österreicherin 2009 in Adliswil ZH ihren lärmenden Freund erwürgt. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte sie am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

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Es war in der Nacht auf den 4. September, als sich in einer Wohnung in Adliswil ein Drama abspielte. Eine Mieterin stritt sich mit ihrem fünf Jahre jüngeren Freund. Das Paar war betrunken und stand unter Drogeneinfluss.

Die Frau, die vor Jahren bei einem Tramunfall ein Bein verloren hatte, trank alleine eine Flasche Wodka aus. Besonders negativ fiel jedoch ihr spanischer Lebenspartner auf. Er lärmte und polterte lauthals herum.

Als der Mann auch noch absichtlich eine Fensterscheibe einschlug, eskalierte der Streit. Die Angeschuldigte fürchtete sich vor einer Kündigung ihrer Wohnung und wollte ihren Freund zum Schweigen bringen. Sie packte ihn mit beiden Händen am Hals, schüttelte ihn und drückte zu bis dieser leblos am Boden lag.

Als die Frau kein Lebenszeichen mehr bemerkte, alarmierte sie die Sanität. Diese konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen. Die Würgerin verbrachte danach 371 Tage in Untersuchungshaft.

«Ich wollte ihn nicht töten»

Vor dem Bezirksgericht Horgen beteuerte die langjährige Heroinkonsumentin, sie habe ihren Freund nicht töten wollen. Sie habe nur erreichen wollen, dass er endlich ruhig sei. Ihr Verteidiger sprach von einem Versehen und forderte eine milde Sanktion wegen fahrlässiger Tötung.

Der Staatsanwalt ging von einer vorsätzlichen Tötung aus und forderte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Die Frau habe mit ihrem Vorgehen den Tod ihres Partners in Kauf genommen.

Das Gericht folgte in seinem Urteil der Verteidigung. Es sei nicht feststellbar, wie lange und wie intensiv die Angeschuldigte das Opfer gewürgt habe, führte der Gerichtsvorsitzende aus. Zudem spreche auch das Verhalten nach der Tat für die Frau.

(joge/sda)

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