Schlussplädoyers

Freispruch für Kachelmann gefordert

publiziert: Dienstag, 24. Mai 2011 / 14:33 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 24. Mai 2011 / 17:17 Uhr
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann neigt sich einem spannenden Ende zu.
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann neigt sich einem spannenden Ende zu.

Mannheim - Im Prozess um die mutmassliche Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten hat die Verteidigung beantragt, den Wettermoderator Jörg Kachelmann freizusprechen. Das mutmassliche Opfer habe aus Rache und Hass gelogen, sagte die Rechtsanwältin Andrea Combé am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim.

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"Deswegen bin ich der Überzeugung, dass die Tat nicht stattgefunden hat." Wegen fehlender objektiver Beweismittel stehe Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung der 38-jährige Radiomoderatorin gefordert. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.

Kein letztes Wort des Angeklagten

Der 52-jährige Kachelmann sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: "Nein, danke." Er bestreitet die Vorwürfe. Die Nebenklägerin verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal. Immer wieder schüttelte sie bei den Ausführungen still den Kopf.

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn forderte über den Freispruch hinaus, dass die Kosten seines Mandanten für seine Verteidigung der Staatskasse auferlegt werden sollen und ihm für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung zu zahlen sei.

Allen Verdacht zerstreuen

Pflichtverteidigerin Combé übernahm in dem Plädoyer den grössten Teil der Beweiswürdigung. Dabei versuchte sie, systematisch jeden Verdacht gegen den Moderator zu zerstreuen.

Nachdem der Moderator in einem Streit Beziehungen zu anderen Frauen eingeräumt habe, habe sich seine Ex-Freundin von dem Gedanken leiten lassen: "Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch."

Weder die Spuren auf dem Messer, mit dem Kachelmann seine Ex-Geliebte bedroht haben soll, noch die Verletzungen der Frau sind nach ihrer Ansicht geeignet, die Schuld zu beweisen. "Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen", sagte Combé.

 

(fest/sda)

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