Prozess um Beschimpfung

Freispruch für Zürcher Stadtpolizist

publiziert: Donnerstag, 13. Mrz 2014 / 19:41 Uhr
Der Geschädigte habe den Beschuldigten nie direkt bezichtigt. (Symbolbild)
Der Geschädigte habe den Beschuldigten nie direkt bezichtigt. (Symbolbild)

Zürich - Ein Zürcher Stadtpolizist soll gemäss Anklage einen über 30-jährigen Mann aus dem Balkan als «Scheissjugo» beschimpft haben. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten frei, da mehrere Polizeibeamte vor Ort waren und ebenfalls als Täter in Frage kamen.

Der heute 44-jährige Zürcher Stadtpolizist musste sich am Mittwoch wegen Beschimpfung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Bei einem Schuldspruch drohte ihm neben einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 120 Franken eine Busse von 400 Franken.

Die Anklage ging auf die Nacht auf den 18. September 2011 zurück. Damals tauchte ein aufgebrachter Mann in der Regionalwache Aussersihl auf. Der wütende Serbe suchte seine Jacke, die man ihm bei einer zuvor erfolgten Polizeikontrolle abgenommen hatte.

Kaum hatte er sein Kleidungsstück erhalten, beschwerte er sich unflätig über die Fahnder, die er bereits vorher auf der Strasse als «Nazi-Schweine» bezeichnet hatte. Er wurde dafür später mit 500 Franken gebüsst.

Verteidiger für Freispruch

Der Beschuldigte verlor darauf gemäss Anklageschrift die Fassung. «Use du Scheissjugo» und «du Scheissjugo, use hani gseit, verstahsch kei Dütsch?», zitierte die Staatsanwaltschaft den stellvertretenden Wachtchef und langjährigen Fahnder. Dieser stellte vor Gericht die in der Anklageschrift aufgeführten Worte allerdings in Abrede. Er habe so etwas nie gesagt, erklärte er.

Der Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch - wegen einer unbewiesenen Anklage. So habe der Privatkläger gar nicht mitbekommen, wer die Beleidigung ausgestossen habe. Mehrere Polizisten hätten sich damals auf der Wache aufgehalten. Bei der Untersuchung sei der im Schalterdienst stehende Beschuldigte ins Visier geraten. Zu Unrecht, wie der Anwalt plädierte.

Weder der Anzeigeerstatter noch sein Rechtsvertreter waren am Prozess erschienen. Damit kam die Sichtweise der Gegenseite nicht zum Zuge und es erfolgte zum Schluss ein voller Freispruch: «Wir wissen nicht, wer es gewesen ist», erklärte der zuständige Einzelrichter und sprach dem entlasteten Fahnder eine Entschädigung von 7000 Franken zu.

Der Richter verwies darauf, dass der Geschädigte den Beschuldigten nie direkt bezichtigt habe. Der Staatsanwalt habe den Privatkläger auch nicht gefragt, ob es sich beim Beschuldigten um den fraglichen Mann handle.

(bert/sda)

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