Freispruch für arztkritisierende SPO-Präsidentin

publiziert: Donnerstag, 29. Mrz 2007 / 18:43 Uhr

St. Gallen - Die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO), Margrit Kessler, ist vom Vorwurf der falschen Anschuldigung freigesprochen worden. Kessler hatte den St. Galler Chirurgie-Chefarzt Jochen Lange öffentlich kritisiert.

Margrit Kessler, die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO).
Margrit Kessler, die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO).
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Das Kantonsgericht St. Gallen hob ein Strafurteil des Kreisgerichts St. Gallen vom März 2005 auf, wie es bekanntgab. Die SPO-Präsidentin wurde vom Vorwurf der falschen Anschuldigung, der falschen Zeugenaussage, der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen.

Die SPO-Präsidentin hatte dem St. Galler Chefarzt vorgeworfen, im Jahr 1994 zu Forschungszwecken bei Patienten nach Darmoperationen systematisch keine künstlichen Darmausgänge angelegt zu haben. Ein Patient sei gestorben, ein zweiter habe nur knapp überlebt.

Als Lange 1998 einer schwerkranken Patientin bei einem Eingriff den Bauch mit der Substanz Methylenblau spülte, sah die SPO darin unerlaubte Forschung am Menschen. Methylenblau war zuvor erst an Ratten erprobt worden. Die Patientin starb einige Tage nach dem Eingriff.

Publizierter Tages-Operationsplan

Den Vorwurf der Ehrverletzung handelte sich Kessler ein, als sie einen angeblich überladenen Tages-Operationsplan Langes publik machte. Sie bezweifelte, der Chefarzt habe alle Eingriffe selber durchgeführt. Lange wehrte sich mit mehreren Klagen gegen die Vorwürfe der SPO.

Gemäss der Darstellung seiner Anwältin vor Kantonsgericht kamen die Vorwürfe gegen den angesehenen Chefarzt einer planmässigen Rufschädigung gleich. Langes Rechtsvertreterin forderte eine Bestätigung des Schuldspruchs gegen Kessler. Der Anklage-Vertreter beantragte eine Verschärfung der Freiheitsstrafe auf 14 Monate.

Der Streit zwischen Kessler und Lange beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Der Chefarzt stand im Herbst 2005 wegen des Methylenblau-Falls in St. Gallen vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Weitere Untersuchungen gegen Lange wurden eingestellt, was ebenfalls einem Freispruch gleichkommt.

Der Chefarzt hatte die Kritik der SPO nicht akzeptiert und Kessler eingeklagt. Im sogenannten «Maulkorb-Urteil» verbot das Kantonsgericht der SPO-Präsidentin Mitte 2005, Lange öffentlich zu kritisieren. Das Bundesgericht hob den «Maulkorb» ein Jahr später wieder auf.

(dl/sda)

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