Freisprüche für zwei Ärzte nach Todessturz von Patientin

publiziert: Dienstag, 25. Mai 2004 / 20:57 Uhr

Zürich - Zwei Ärzte des Universitätsspitals Zürich (USZ) sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Dem Zürcher Bezirksgericht zufolge tragen sie keine Mitschuld daran, dass eine geistig verwirrte Patientin im Spital zu Tode stürzte.

Grund des Prozesses war ein Todesfall, der sich am Zürcher Universitätsspital ereignet hatte.
Grund des Prozesses war ein Todesfall, der sich am Zürcher Universitätsspital ereignet hatte.
Gemäss dem veröffentlichten Urteilsdispositiv ist das Gericht nicht auf die Genugtuungsforderungen der Familie der Toten eingetreten. Die Ärzte, 31- und 42-jährig, erhalten eine Prozessentschädigung. Die Urteilsbegründung wird später folgen.

Grund des Prozesses war ein Todesfall, der sich am 22. Mai 2000 am Zürcher Universitätsspital ereignet hatte. In einem plötzlichen Anfall von geistiger Verwirrung begab sich eine 78-jährige Frau zum Fenster und stürzte vom siebten Stock in den Innenhof des Spitals.

Die Patientin war vier Tage zuvor am Herzen operiert worden. Vor ihrem Tod litt sie offenbar an einem fluktuierenden Delir, zu- und abnehmender geistiger Verwirrtheit. Dieses Phänomen kann nach schweren Operationen auftreten, vor allem bei älteren Menschen.

Gemäss Anklage trugen ein Stationsarzt und eine psychiatrische Ärztin eine Mitverantwortung am Tod der Patientin. Sie hätten es unterlassen, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu veranlassen. Die Anklage forderte bedingte Gefängnisstrafen von je drei Monaten.

Die beiden Angeklagten hatten zum Zeitpunkt des Unglücks über wenig Berufserfahrung verfügt. Der damals 27-jährige Stationsarzt hatte erst ein halbes Jahr zuvor sein Staatsexamen gemacht, und die 38-jährige Ärztin machte gerade die psychiatrische Weiterbildung.

(bert/sda)

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