Urteil in der Affäre

Fünf Jahre Haft für Datendieb Falciani

publiziert: Freitag, 27. Nov 2015 / 15:14 Uhr
Herve Falciani wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Herve Falciani wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Bellinzona - Sein Stuhl blieb während der gesamten Verhandlung leer, einem Urteil konnte sich Herve Falciani jedoch nicht entziehen. Am Freitag verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

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Das Gericht befand ihn des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig. Von den weiteren Vorwürfen, darunter Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, wurde er freigesprochen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für angemessen gehalten hatte. Die Verteidigung hatte eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert.

In der Hauptverhandlung hatte die Frage dominiert, ob Falciani ein ehrenhafter Whistleblower oder ein gewissenloser Datendieb sei. Es konnte zwar nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass sich Falciani für die Übergabe von gestohlenen Kundendaten auch bezahlen liess.

Allerdings könne der Informatiker schon aufgrund der kriminellen Aktivität und dem Wert der verratenen Geheimnisse wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst verurteilt werden, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Carlo Buletti, in der Verhandlung.

Verteidigung beschuldigt HSBC

Die Verteidigung dagegen hatte die Sicherheitslücken bei der ehemaligen Arbeitgeberin Falcianis, der Genfer HSBC Bank, ins Feld geführt. Man habe es nicht mit einem Spion zu tun, der versucht habe, Codes zu knacken um an Daten zu kommen, sagte der Verteidiger in der Hauptverhandlung.

Der Prozess fand ohne den Angeklagten statt. Obwohl die Schweiz Falciani einen «Passierschein» angeboten hatte, verzichtete der Angeklagte - er ist französisch-italienischer Doppelbürger - auf eine Reise nach Bellinzona. Der Prozess hatte deshalb Mitte Oktober vertagt werden müssen.

In Frankreich und Italien kann sich Falciani frei bewegen. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

(bg/sda)

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