Für FFE braucht es keinen Psychiater

publiziert: Donnerstag, 7. Jul 2005 / 15:41 Uhr

Lausanne - Bei einem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) gegen ein Kind ist der Beizug eines Psychiaters nicht in jedem Fall zwingend.

Das Bundesgericht hat die Berufung einer Zürcher Mutter abgewiesen.
Das Bundesgericht hat die Berufung einer Zürcher Mutter abgewiesen.
Das Bundesgericht hat die Berufung einer Zürcher Mutter abgewiesen, deren Tochter in ein Kinderheim eingewiesen wurde. Das 12-jährige Mädchen war im vergangenen August in ein Kinderheim eingewiesen worden, nachdem es durch Lügen, Stehlen und Aggressivitäten aufgefallen war.

Die von der Mutter dagegen erhobenen Beschwerden wurden von der Zürcher Justiz abgewiesen. Das Bundesgericht hat die Massnahme nun ebenfalls bestätigt.

Keine psychiatrische Begutachtung

Es erinnerte zunächst daran, dass bei der Unterbringung eines gefährdeten Kindes in eine Anstalt die Regeln über den FFE sinngemäss Anwendung finden. Die Mutter hatte dementsprechend argumentiert, ihr Kind sei nicht psychiatrisch begutachtet worden, wie dies das Gesetz für eine FFE-Einweisung vorschreibe.

Das ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht zu beanstanden. Eine kinderpsychiatrische Begutachtung sei nur anzuordnen, wenn die Vermutung bestehe, dass eine anstaltspsychiatrische Betreuung notwendig sei. Dies sei hier jedoch nie in Betracht gezogen worden.

Vielmehr gehe es um Verhaltensauffälligkeiten. Im Kinderheim solle dem Mädchen in familienähnlichem Rahmen Konstanz in Erziehung und Struktur im Alltagsleben verschafft werden. Therapie stehe nicht im Vordergrund. Auf eine Begutachtung habe deshalb verzichtet werden dürfen.

(rp/sda)

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