Für Grossfeuerwerk muss bald ein Kurs besucht werden

publiziert: Mittwoch, 30. Jul 2008 / 11:13 Uhr

Bern - Am diesjährigen 1. August können es die Schweizer und Schweizerinnen noch richtig krachen lassen. Aber schon bald sollen Laien grosse Feuerwerkskörper nur noch zünden dürfen, wenn sie dafür einen Kurs besucht haben.

Die EU-Richtlinie ist auf 2010 vorgesehen.
Die EU-Richtlinie ist auf 2010 vorgesehen.
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Die Schweiz bereitet eine Anpassung an das EU-Recht vor und will eine Ausbildungs- bzw. Ausweispflicht für Grossfeuerwerk einführen. Dazu gehören auch die so genannten «Töpfe», die mit einmaligem Anzünden eine ganze Reihe Raketen in den Himmel schiessen.

Wie die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF) auf ihrer Homepage schreibt, überarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe das Sprengstoffgesetz. Die Anpassungen sollen dem Parlament im Herbst als Vorschlag präsentiert werden.

Keine verbindlichen Aussagen

Die EU-Richtlinie ist auf 2010 vorgesehen. Wann sie in Schweizer Recht übergeführt wird und ob und wie lange es Übergangsfristen geben wird, das könne heute noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, hält die SKF fest.

Nur beim Grossfeuerwerk werde der Feuerwerker in ein paar Jahren voraussichtlich einen Kurs besuchen müssen, damit er diese Produkte kaufen und verwenden kann. Für verbindliche Aussagen sei es noch zu früh.

Sicher sei aber, dass Feuerwerk, das bisher von den Schweizer Behörden für den Detailhandel zugelassen wird, nur wenig tangiert sein werde. Wer möchte, könne also auch in Zukunft Raketen, Sonnen, Batterien und Vulkane abbrennen.

(bert/sda)

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