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Unvereinbar mit dem Alpenschutzartikel
Für Leuenberger ist zweite Gotthardröhre verfassungswidrig
publiziert: Mittwoch, 30. Dez 2015 / 11:01 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Dez 2015 / 11:56 Uhr
Leuenberger glaubt nicht daran, dass beide Röhren künftig nur einspurig befahren werden. (Archivbild)
Bern - In die Debatte um einen zweiten Gotthard-Tunnel mischt sich nun auch Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger ein. Für den ehemaligen Verkehrsminister ist die neu geplante Strassenröhre unvereinbar mit dem Alpenschutzartikel und daher verfassungswidrig.
Der Alpenschutzartikel verbiete es, die Verkehrskapazität am Gotthard zu erweitern, sagte der ehemalige Verkehrsminister in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit den Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Bund". Die Vorlage würde aber eine solche Kapazitätserweiterung mit sich bringen.
Verfassung schafft Sicherheit
Damit widerspricht der Sozialdemokrat seiner Nachfolgerin Doris Leuthard (CVP) und den Befürwortern des zweiten Tunnels. Beide argumentieren, dass die Röhren nicht zweispurig genutzt würden, sondern nur je einspurig. "Dabei glaubt doch kein Mensch, dass das eingehalten wird", sagt Leuenberger.
Die zweite Röhre werde noch Jahrzehnte bestehen. "Niemand kennt die Prioritäten der kommenden Generationen." Für Leuenberger wäre genau die Verfassung dafür gedacht, über politische Generationen hinweg Sicherheit zu schaffen.
Es sei zwar legitim, die Verkehrspolitik neu auszurichten. Dazu müsse man aber die Verfassung ändern. Ein neues Gesetz allein reiche nicht. "Diese Vorlage ist verfassungswidrig", kommt Leuenberger deshalb zum Schluss. Auch die Sicherheit ist für ihn kein Argument, die Verfassung "ausser Kraft zu setzen".
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) widerspricht. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage sei wiederholt geprüft worden, sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament, schrieb das UVEK auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Alpenschutz sei durch Verfassung und Gesetz doppelt gesichert. Bei einer Kapazitätserweiterung müsse die Verfassung geändert werden und damit der Entscheid dem Volk unterbreitet werden.
Befürchtungen
Leuenberger sorgt sich auch, dass der Bundesrat die Öffnung der Röhre per Verordnung beschliessen könnte. Dadurch gäbe es keine Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen und das Volk darüber abstimmen zu lassen.
Als Beispiel nennt er einen Scheich, der im Stau steht und wegen einem medizinischen Notfall möglichst schnell durch den Tunnel muss. "Da ist die zweite Spur dann auf einmal schnell freigegeben."
Der Alt-Bundesrat und frühere Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia sieht auch die Gefahr, dass es zu Auseinandersetzungen um die Verkehrsgelder kommen könnte. "Die Autofahrer in den Städten und Agglomerationen haben ein vitales Interesse, keine solche Konkurrenz entstehen zu lassen." Gemäss Leuenberger schafft die Neat eine attraktive Verbindung ins Tessin, auch während der Sanierung des Strassentunnels.
Auf nationaler Ebene unterstützen SP, Grüne und GLP das Referendum gegen eine zweite Strassentunnel-Röhre. SVP, FDP, CVP und BDP bekämpfen es. Während die Tessiner Regierung klar Ja sagt zur zweiten Röhre, hat sich der Urner Regierungsrat bislang stets dagegen ausgesprochen. Abgestimmt wird am 28. Februar.
Verfassung schafft Sicherheit
Damit widerspricht der Sozialdemokrat seiner Nachfolgerin Doris Leuthard (CVP) und den Befürwortern des zweiten Tunnels. Beide argumentieren, dass die Röhren nicht zweispurig genutzt würden, sondern nur je einspurig. "Dabei glaubt doch kein Mensch, dass das eingehalten wird", sagt Leuenberger.
Die zweite Röhre werde noch Jahrzehnte bestehen. "Niemand kennt die Prioritäten der kommenden Generationen." Für Leuenberger wäre genau die Verfassung dafür gedacht, über politische Generationen hinweg Sicherheit zu schaffen.
Es sei zwar legitim, die Verkehrspolitik neu auszurichten. Dazu müsse man aber die Verfassung ändern. Ein neues Gesetz allein reiche nicht. "Diese Vorlage ist verfassungswidrig", kommt Leuenberger deshalb zum Schluss. Auch die Sicherheit ist für ihn kein Argument, die Verfassung "ausser Kraft zu setzen".
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) widerspricht. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage sei wiederholt geprüft worden, sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament, schrieb das UVEK auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der Alpenschutz sei durch Verfassung und Gesetz doppelt gesichert. Bei einer Kapazitätserweiterung müsse die Verfassung geändert werden und damit der Entscheid dem Volk unterbreitet werden.
Befürchtungen
Leuenberger sorgt sich auch, dass der Bundesrat die Öffnung der Röhre per Verordnung beschliessen könnte. Dadurch gäbe es keine Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen und das Volk darüber abstimmen zu lassen.
Als Beispiel nennt er einen Scheich, der im Stau steht und wegen einem medizinischen Notfall möglichst schnell durch den Tunnel muss. "Da ist die zweite Spur dann auf einmal schnell freigegeben."
Der Alt-Bundesrat und frühere Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia sieht auch die Gefahr, dass es zu Auseinandersetzungen um die Verkehrsgelder kommen könnte. "Die Autofahrer in den Städten und Agglomerationen haben ein vitales Interesse, keine solche Konkurrenz entstehen zu lassen." Gemäss Leuenberger schafft die Neat eine attraktive Verbindung ins Tessin, auch während der Sanierung des Strassentunnels.
Auf nationaler Ebene unterstützen SP, Grüne und GLP das Referendum gegen eine zweite Strassentunnel-Röhre. SVP, FDP, CVP und BDP bekämpfen es. Während die Tessiner Regierung klar Ja sagt zur zweiten Röhre, hat sich der Urner Regierungsrat bislang stets dagegen ausgesprochen. Abgestimmt wird am 28. Februar.
(cam/sda)
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Donnerstag, 31. Dezember 2015 12:36 Uhr
Für Leuenberger ist zweite Gotthardröhre verfassungswidrig
Wenn das Departement (UVEK) behauptet, „Bei einer Kapazitätserweiterung müsse die Verfassung geändert werden und damit der Entscheid dem Volk unterbreitet werden, dann stimmt das rein theoretisch. Jedoch, in der Praxis wird das nicht umgesetzt werden. Erstens findet die Kapazitätserweiterung schleichend statt. Auf welcher Höhe soll die Grenze festgesetzt werden ? Und wie viele Politiker würden einwilligen ? Zweitens, die ehemals versprochene Höchstgrenze wurde schon lange überschritten, ohne dass das Volk über eine Verfassungsänderung abstimmen konnte. Wer wird sich bei Annahme der 2. Röhre durchsetzen - die Theorie oder die gängige Praxis ?
Mittwoch, 30. Dezember 2015 13:12 Uhr
Nicht schon wider der . . .
Holt doch mal einen etwas weniger Verdächtigen für die ohnehin unnütze Gegenkampagne. Und auch die Bahn ist ja nicht gerade unbelastet. Schliesslich erhält jeder Nationalrat ein GV geschenkt.
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