Furcht vor einer «Lawine» an Asylgesuchen
publiziert: Freitag, 2. Sep 2011 / 21:22 Uhr
Bis zu 10'000 irakische Asylgesuche wurden vom BFM unter den Tisch gekehrt (Symbolbild).
Bis zu 10'000 irakische Asylgesuche wurden vom BFM unter den Tisch gekehrt (Symbolbild).

Bern - Erst nach einer Intervention des Schweizer Botschafters in Damaskus hat das Bundesamt für Migration (BFM) veranlasst, dass in den Botschaften von Damaskus und Kairo zwischen 7000 und 10'0000 Asylgesuche von Irakern schubladisiert wurden. Dies deckte die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens auf. Christoph Blocher verteidigte derweil das Vorgehen des BFM.

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In einem Brief an den damaligen BFM-Chef Eduard Gnesa wehrte sich der damalige Botschafter in Syrien, Jacques de Watteville, gegen die Praxis, Asylgesuche in der Botschaft entgegenzunehmen und an das BFM weiterzuleiten.

Im Brief vom 13. November 2006, welcher der Nachrichtenagentur in Kopie vorliegt, befürchtete de Watteville unter anderem eine «Lawine» an Asylgesuchen. Die Schweiz riskiere, «alle Asylanfragen anzuziehen und von diesen überflutet zu werden», warnte er.

«Unter diesen Umständen schlagen wir vor, im Moment nicht auf diese Briefe (die Gesuche, die Red.) zu reagieren und abzuwarten und zu schauen, was die anderen Botschaften wirklich tun», forderte de Watteville, der heute Chef der Schweizer Mission bei der EU ist.

Gemäss Brief kam der zweite Vorschlag, das Abwarten, von Seiten des BFM.

BFM reagierte umgehend

Vor de Wattevilles Intervention hatte das BFM die Asylgesuche behandelt. Es plante jedoch wegen der Menge ungenannte «flankierende Massnahmen».

Nach de Wattevilles Brief wies die BFM-Geschäftsleitung die Botschaften in Kairo und Damaskus umgehend an, die eingereichten Asylgesuche von Irakern «vorderhand» nicht mehr zu behandeln. Die Gesuche sollten erst gar nicht mehr nach Bern weitergeleitet und die Flüchtlinge an das UNHCR verwiesen werden. Erst ab Anfang 2010 wurden solche Gesuche - alte wie neue - wieder behandelt.

Nicht rechtmässig

Mit der Schubladisierung hat der Bund geltendes Recht verletzt. Die Schweiz sei gemäss aktueller Rechtslage verpflichtet, in Botschaften Asylgesuche entgegenzunehmen und zu behandeln, sagte die Chefin des Schweizer UNHCR-Büros, Susin Park, am Freitag.

Bis die Affäre zu Tage kam, brauchte es im Justizdepartment zwei Wechsel auf dem Chefposten. Erst am Mittwoch informierte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Öffentlichkeit.

Ihre Vorgängerin, die heutige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey haben nach Angaben Sommarugas nichts von den Vorgängen gewusst. Gemäss dem BFM wurde auch Bundesrat Christoph Blocher, in dessen Amtszeit der Entscheid fiel, über das «geänderte Vorgehen nicht offiziell informiert».

Blocher: «Ich habe das abgesegnet»

Christoph Blocher seinerseits erklärte in einem Interview mit der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens vom Freitagabend, das BFM habe «nach oben orientiert». Und: «Ich habe das abgesegnet.»

(dyn/sda)

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