Wallis jagd den bösen Wolf

GWS, WWF und Pro Natura gegen Abschuss des Gomser Wolfs

publiziert: Donnerstag, 29. Aug 2013 / 15:50 Uhr
Dem Wolf geht es an den Kragen. (Symbolbild)
Dem Wolf geht es an den Kragen. (Symbolbild)

Sitten VS - Der Walliser Staatsrat Jacques Melly hat einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Tier hat in einem Monat auf Alpweiden im Goms mehr als 25 Schafe gerissen und erfüllt damit nach Auffassung des Kantons die Abschusskriterien. Die «Gruppe Wolf Schweiz» (GWS), WWF und Pro Natura reagierten geharnischt.

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Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) lehnt den Abschuss derweil entschieden ab. Anstelle eines umfassenden Herdenschutzes habe der Kanton Wallis darauf gesetzt, die meisten Schafalpen als «nicht schützbar» zu klassieren, kritisierte die GWS am Donnerstag in einer Mitteilung. Sie halte dies «für politisch motiviert».

GWS empfiehlt bewährte Herdenschutzmassnahmen

Denn mit den bewährten Herdenschutzmassnahmen liessen sich ganz unterschiedlich strukturierte Alpen schützen, auch diejenigen im Goms. Es zeuge von grosser Respektlosigkeit gegenüber den Schafen, diese ungeschützt in einem Wolfsgebiet zu sömmern, wird David Gerke, GWS-Präsident und Schafhirte, zitiert.

Die Forderung der Behörden im Goms, ihre Region zur wolfsfreien Zone zu erklären, werde in der Realität nichts bringen, da sich der Wolf weiterhin in diesem Gebiet aufhalten und ungeschützte Schafe reissen werde. Auch wenn die Gommer Jäger einzelne Wölfe abschössen, werde es weiter zu Schäden an ungeschützten Nutztieren kommen.

Einer oder mehrere Wölfe hätten zwischen 21. Juli und 24. August insgesamt 39 Schafe getötet, teilten die Walliser Behörden am Donnerstagmorgen mit. Die Angriffe auf die Tiere seien auf Alpen erfolgt, auf denen zurzeit keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden könnten.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfes im Perimeter der nicht schützbaren Alpen seien somit gemäss Konzept Wolf Schweiz und gestützt auf die eidgenössische Jagdgesetzgebung erfüllt.

Abschuss ab morgen für 60 Tage möglich

Die Abschussbewilligung gilt ab Freitag, 30. August, für 60 Tage und dies in der Zone der nicht schützbaren Alpen, wie Peter Scheibler, Chef der Walliser Jagdsektion, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Ausserdem dürfe der Wolf - unter gewissen Bedingungen - auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen abgeschossen werden, wo sich die Schafe nach der Alpsömmerung aufhielten.

Die Abschussgenehmigung gilt laut Scheibler allerdings nur, wenn der Angriff auf eine mittels Elektrozaun geschützte Herde erfolgt ist. Die Nutztierhalter seien informiert worden, dass sie die Herden entsprechend schützen müssten.

Differenzen mit dem BAFU

Über den Abschuss des Wolfes entscheidet Staatsrat Melly allein. Der Bund konnte im Vorfeld nur Empfehlungen abgeben. Die Interkantonale Kommission (IKK), in der neben Scheibler auch Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Jagd im Bundesamt für Umwelt (BAFU), Einsitz hatte, tagte am 23. August.

Schnidrig sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass es zwischen dem Bund und dem Kanton Wallis Differenzen gebe, was den Perimeter betreffe.

Einverstanden sei das BAFU mit dem zeitlich begrenzten Abschuss im Perimeter der nicht schützbaren Alpen. Wenn die Schafe nach der Alpsömmerung dann aber ins Tal zurückkehrten, könnten sie geschützt werden. "Da wäre es Zeit, Herdenschutz zu machen", sagte Schnidrig.

Deshalb sei der Bund nicht einverstanden mit dem Wolfabschuss im Tal. Das Tier zu töten, wäre laut Schnidrig in der Beurteilung des BAFU sogar "illegal und nicht innerhalb des Bundesrechtes".

Umweltverbände prüfen Rekurs

Der WWF und Pro Natura verurteilten den geplanten Abschuss in einer gemeinsamen Mitteilung scharf. Der Kanton Wallis habe gegen den Wolf das "Todesurteil" ausgesprochen.

Der Entscheid sei kurzsichtig und das Problem grösstenteils "hausgemacht". Im Wallis sei der Herdenschutz auch 18 Jahre nach der Rückeinwanderung des ersten Wolfes kaum umgesetzt worden.

Mit der Flinte würden die Probleme im Goms nicht gelöst, sondern nur vertagt. Die Umweltverbände wollen nun die Fakten prüfen und dann entscheiden, ob sie Rekurs gegen die Abschussgenehmigung einlegen.

(dap/sda)

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