Finanzausgleich

Geberkantone unterliegen in der Ständeratskommission

publiziert: Dienstag, 7. Okt 2014 / 17:59 Uhr
Mit dem Finanzausgleich werden die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen.
Mit dem Finanzausgleich werden die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen.

Bern - Die Finanzkommission des Ständerates will beim Finanzausgleich die Geberkantone nicht entlasten. Sie stellt sich gegen den Vorschlag des Bundesrates, die Beiträge der reichen Kantone leicht zu senken.

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Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission dem Ständerat, den Ressourcenausgleich für die nächsten vier Jahre in der bisherigen Höhe weiterzuführen, wie Kommissionspräsident Hans Altherr (FDP/AR) vor den Medien in Bern sagte.

Die Nehmerkantone, die in der Mehrheit sind, setzten sich in der Kommission deutlich durch. Die Diskussion sei nicht entlang der Parteilinien, sondern entlang der Grenze zwischen Geber- und Nehmerkantonen verlaufen, bestätigte Altherr.

Die Kommission habe den wachsenden Widerstand in der Bevölkerung der Geberkantone zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Mehrheit gebe es aber derzeit keinen Grund für Änderungen. In den Geberkantonen seien nicht nur die Beiträge an den Finanzausgleich angestiegen, sondern auch die Steuereinnahmen, gab Altherr zu bedenken. Kein Kanton habe mehr abliefern müssen als er zusätzlich eingenommen habe.

Ziel übertroffen

Mit dem Finanzausgleich werden die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen. Alle vier Jahre legt der Bundesrat einen Bericht über die Wirksamkeit vor. Der letzte Bericht kam zum Schluss, dass die meisten Ziele erfüllt wurden.

Vorgesehen ist, dass der schwächste Kanton auf eine Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kommt. Dieses Ziel wurde übertroffen: Der Kanton Uri als ärmster Kanton kam auf 87 Prozent. Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, den Bund um 196 Millionen und die Geberkantone um insgesamt 134 Millionen Franken zu entlasten.

In der Ständeratskommission war die Mehrheit laut Altherr indes nicht überzeugt, dass das Überschreiten des 85-Prozent-Ziels nachhaltig ist. Ein weiterer Grund für den Entscheid, die Beiträge nicht zu senken, sei die Unternehmenssteuerreform III, die Änderungen bringen werde.

Nicht mehr Geld für Zentrumslasten

Auf Bundesratslinie ist die Ständeratskommission dagegen beim Lastenausgleich für die Bergkantone und für Kantone, die wegen der Bevölkerungsstruktur oder wegen Zentrumslasten besondere Kosten zu tragen haben.

In diese beiden Töpfe soll nach dem Willen des Bundesrates und der Ständeratskommission gleich viel Geld fliessen wie bisher. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung dagegen aus, den Beitrag für die städtischen Kantone zu erhöhen.

(fest/sda)

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