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Verteidigung «schockiert»
Gefährliche Brustimplantate: Schuldspruch gegen TÜV
publiziert: Donnerstag, 14. Nov 2013 / 21:48 Uhr
Das Handelsgericht entschied, dass der TÜV seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen sei.
Toulon - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Sie können jetzt auf Geld hoffen.
Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied am Donnerstag, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen «seine Kontroll- und Aufsichtspflichten» verstossen habe. Erstmals wies damit ein Gericht dem deutschen Unternehmen in dem Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP eine Mitschuld zu.
Der TÜV kündigte umgehend an, dass er in Berufung gehen werde. Anwältin Cécile Derycke zeigte sich in Toulon «schockiert» von dem Urteil. «Der TÜV hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten», hob sie hervor. Die Klägerseite sprach hingegen von einem «mutigen Urteil», das «ein Fortschritt für alle Opfer weltweit» sei.
Sechs Händler und fast 1700 betroffene Frauen hatten in Toulon einen Schadenersatz von rund 53 Millionen Euro vom TÜV verlangt, dem sie Nachlässigkeit bei seinen Kontrollen bei PIP vorgeworfen hatten.
Der TÜV hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden und habe auch nicht die Brustimplantate selbst, sondern nur das Herstellungsverfahren zertifiziert.
Strafverfahren in Marseille im Gang
Das Gericht entschied jedoch, dass der TÜV seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen sei. Deshalb müsse er für «den Schaden der Importeure und Opfer» aufkommen. Jedes Opfer solle vorerst 3000 Euro erhalten. Dies entspräche einer Summe von rund fünf Millionen Euro.
Die Klägerinnen, überwiegend aus Lateinamerika, aber auch aus Frankreich und Grossbritannien, hatten 16'000 Euro pro Person verlangt. Die sechs Händler aus Bulgarien, Brasilien, Italien, Syrien, Mexiko und Rumänien wollten zusammen 28 Millionen Euro.
Der Skandal um die Brustimplantate, die hunderttausenden Frauen weltweit eingesetzt wurden, macht seit Ende 2011 Schlagzeilen. Die Firma hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet, der TÜV zertifizierte das Unternehmen.
Die Einlagen reissen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. In der Schweiz wurden 280 Frauen die minderwertigen Implantate eingesetzt. Neben dem Zivilverfahren, das nun in Toulon in erster Instanz entschieden wurde, läuft in Frankreich auch ein Strafverfahren wegen Betruges in Marseille, wo mehr als 5000 Frauen geklagt haben.
Kontrolleure hinters Licht geführt
Dort ist der TÜV selbst Nebenkläger insbesondere gegen PIP-Firmengründer Jean-Claude Mas. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet. Mas hat bereits zugegeben, seine Brustimplantate mit einem hausgemachten Billig-Gel gefüllt zu haben. Er weist aber den Vorwurf zurück, dass seine Produkte gesundheitsschädlich seien.
Mas gestand auch, dass seine Firma die Kontrolleure vom TÜV absichtlich hinters Licht führte, indem vor den Kontrollen belastende Unterlagen und Produkte beiseite geschafft wurden. Dem TÜV wird von den Opfern aber vorgeworfen, dass er nie unangemeldete Kontrollen vornahm und nie die Implantate selbst überprüfte.
Mas ist nach eigenen Angaben pleite, seine Firma aufgelöst. Bisher war daher unklar, wer die Opfer entschädigen könnte. Der deutsche PIP-Versicherer Allianz hatte dies abgelehnt. Die Verträge mit PIP seien wegen des Betruges nichtig, hiess es. In Frankreich wurde der Versicherer aber in zwei Fällen bereits zu Schadenersatz verurteilt.
Der TÜV kündigte umgehend an, dass er in Berufung gehen werde. Anwältin Cécile Derycke zeigte sich in Toulon «schockiert» von dem Urteil. «Der TÜV hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten», hob sie hervor. Die Klägerseite sprach hingegen von einem «mutigen Urteil», das «ein Fortschritt für alle Opfer weltweit» sei.
Sechs Händler und fast 1700 betroffene Frauen hatten in Toulon einen Schadenersatz von rund 53 Millionen Euro vom TÜV verlangt, dem sie Nachlässigkeit bei seinen Kontrollen bei PIP vorgeworfen hatten.
Der TÜV hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden und habe auch nicht die Brustimplantate selbst, sondern nur das Herstellungsverfahren zertifiziert.
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Die Klägerinnen, überwiegend aus Lateinamerika, aber auch aus Frankreich und Grossbritannien, hatten 16'000 Euro pro Person verlangt. Die sechs Händler aus Bulgarien, Brasilien, Italien, Syrien, Mexiko und Rumänien wollten zusammen 28 Millionen Euro.
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Kontrolleure hinters Licht geführt
Dort ist der TÜV selbst Nebenkläger insbesondere gegen PIP-Firmengründer Jean-Claude Mas. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet. Mas hat bereits zugegeben, seine Brustimplantate mit einem hausgemachten Billig-Gel gefüllt zu haben. Er weist aber den Vorwurf zurück, dass seine Produkte gesundheitsschädlich seien.
Mas gestand auch, dass seine Firma die Kontrolleure vom TÜV absichtlich hinters Licht führte, indem vor den Kontrollen belastende Unterlagen und Produkte beiseite geschafft wurden. Dem TÜV wird von den Opfern aber vorgeworfen, dass er nie unangemeldete Kontrollen vornahm und nie die Implantate selbst überprüfte.
Mas ist nach eigenen Angaben pleite, seine Firma aufgelöst. Bisher war daher unklar, wer die Opfer entschädigen könnte. Der deutsche PIP-Versicherer Allianz hatte dies abgelehnt. Die Verträge mit PIP seien wegen des Betruges nichtig, hiess es. In Frankreich wurde der Versicherer aber in zwei Fällen bereits zu Schadenersatz verurteilt.
(bert/sda)
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