Gefängisstrafe für pädophilen Schweizer

publiziert: Mittwoch, 25. Apr 2007 / 19:07 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 26. Apr 2007 / 08:51 Uhr

Luzern - Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann der mehrfachen sexuellen Nötigung und Handlung sowie der Pornographie schuldig befunden. Der 56-jährige Schweizer wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte habe Vertrauensverhältnisse ausgenutzt. (Archivbild)
Der Angeklagte habe Vertrauensverhältnisse ausgenutzt. (Archivbild)
Seine Opfer waren zwei Mädchen mit dem Jahrgängen 1991 und 1993; das ältere ist geistig behindert.

In den Jahren 2002 bis 2004 hatte er sie unter anderem wiederholt zu sexuellen Handlungen genötigt. Mit einem von ihnen schaute er sich auch mehrmals pornographische Filme an.

In dem Urteil wertet das Gericht das Veschulden des Angeklagten als mittelschwer. Es müsse bei ihm von einer nicht zu bagatellisierenden kriminellen Energie ausgegangen werden.

Zudem habe er Vertrauensverhältnisse ausgenutzt. Der Angeklagte habe die psychische Integrität seiner Opfer verletzt.

Geständig und kooperativ

Zu Gunsten des Mannes spricht nach Ansicht des Kriminalgerichtes, dass er sich umfassend geständig und kooperativ verhielt. Auch habe er sich einsichtig gezeigt und seine Verfehlungen bereut. Soweit bekannt, habe er sich nach den vorliegenden Fällen auch wohlverhalten.

Die Verteidigung hatte für eine bedingte Strafe von höchstens 10 Monaten Gefängnis plädiert. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Gefängnis forderte.

Es wurde eine Probezeit von vier Jahren angeordnet. Zudem muss sich der Angeklagte einer ambulanten Psychotherapie unterziehen.

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der mehrfachen Schändung. Dieser war vom Vertreter eines Opfers erhoben worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wird weitergezogen.

(rr/sda)

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