"Zu dieser Massnahme fehlt jede gesetzliche Grundlage und sie verstösst eindeutig gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention", sagt der Basler private Ombudsmann und Rechtsanwalt Peter Zihlmann. Empört über diese "unverhältnismässige Disziplinierung" nahm er unverzüglich mit dem Strafanstaltsdirektor Kontakt auf.
In der Strafanstalt Lenzburg sind die Disziplinarstrafen von Direktor Martin Pfrunder gefürchtet. Diszipliniert wird intern nach einem siebenstufigen Strafkatalog. Die härteste Stufe umfasst zehn Tage Bunker, wobei der Gefangene nur jeden zweiten Tag normale Verpflegung bekommt. Alternierend wird wie im Mittelalter Wasser und Brot gereicht.
Die Zellen im Bunker haben kein Tageslicht. "Ich habe noch ein Trauma von diesem Loch", beschreibt ein Gefangener die Erinnerung an die letzten Tage im Bunker.
Für Direktor Martin Pfrunder ist ein Handy ein "Risikogegenstand". Es sei unter den Gefangenen hinlänglich bekannt, dass dessen Besitz mit zehn Tagen Arrest bestraft würde. An den Gefangenen, der um Milde gebettelt hatte, schrieb der Anstaltsdirektor: "Sie wussten um die Konsequenzen eines Natel-Besitzes und sind das Risiko bewusst eingegangen".
(klei/news.ch)