Gegen Urnenentscheide bei Einbürgerungsgesuchen

publiziert: Montag, 2. Jul 2007 / 19:04 Uhr

Bern - Einbürgerungsentscheide an der Urne sollen verboten werden. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats stellt sich damit gegen den Beschluss des Ständerates. Ihre Entscheide zur Bürgerrechtsrevision fielen indes sehr knapp aus.

Abstimmungen über Einbürgerungsgesuche sollen nur an Gemeindeversammlungen möglich sein.
Abstimmungen über Einbürgerungsgesuche sollen nur an Gemeindeversammlungen möglich sein.
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Mit 12 zu 9 Stimmen beantragt die SPK, dass Abstimmungen über Einbürgerungsgesuche lediglich an Gemeindeversammlungen möglich sein sollen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit 8 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschloss sie zudem, dass ablehnende Anträge schriftlich zu begründen sind.

Bei Einbürgerungsgesuchen sollen die Personendaten neu auch zur Religionszugehörigkeit Auskunft geben. Mit Stichentscheid von Präsident Andreas Gross (SP/ZH) lehnte es die SPK aber ab, dass Informationen zur Berufstätigkeit, Steuerdisziplin, zu Bezügen von Sozialleistungen, Betreibungen und Schulden veröffentlicht werden.

Mit 11 zu 10 Stimmen ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, der verlangt, dass bei Einbürgerungsentscheiden die Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht eingeschränkt wird. Die SPK befasste sich mit dem indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen».

Revision des Bürgerrechtsgesetzes

Der Nationalrat hatte die Initiative in der Sommersession gegen den Antrag seiner Kommission abgelehnt. Gleichzeitig beschloss er, auf die vom Ständerat eingeleitete Revision des Bürgerrechtsgesetzes einzutreten. Jetzt hat er die Detailberatung durchgeführt.

Der Ständerat versucht, Demokratie und Rechtsstaat miteinander zu versöhnen. Nach seinem Beschluss können das Volk an der Urne oder die Gemeindeversammlung weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Negative Entscheide sind aber zu begründen, damit gegen sie Beschwerde geführt werden kann.

Hintergrund der Diskussion sind zwei Bundesgerichtsurteile von 2003. Das höchste Gericht hob negative Einbürgerungsentscheide der Gemeinde Emmen LU als diskriminierend auf und erklärte in einem Stadtzürcher Fall Urnenabstimmungen zur Einbürgerung als verfassungswidrig.

(smw/sda)

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