Gegenvorschlag zu «Ja zur Komplementärmedizin»

publiziert: Donnerstag, 13. Dez 2007 / 11:05 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Dez 2007 / 12:27 Uhr

Bern - Die Befürworter der Komplementärmedizin haben ein offenes Ohr im Ständerat gefunden. Dieser beschloss mit 36 zu 4 Stimmen einen Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zur Komplementärmedizin», der zu deren Rückzug führen könnte.

Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Jahr 2005 Homöopathie und ähnliche Behandlungsmethoden in die Zusatzversicherung verbannt.
Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Jahr 2005 Homöopathie und ähnliche Behandlungsmethoden in die Zusatzversicherung verbannt.
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Der von Rolf Büttiker (FDP/SO) eingebrachte Gegenvorschlag ist sehr nahe an der Formulierung der 2005 eingereichten Initiative. Diese verlangt eine «umfassende» Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Im Gegenvorschag fehlt nun das Wort «umfassende». Somit - so Büttiker - könne auch nicht mehr zwingend hineininterpretiert werden, dass die Leistungen der Komplementärmedizin von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt werden müssten.

Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Jahr 2005 Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie in die Zusatzversicherung verbannt.

Schul- und Komplementärmedizin ergänzten sich vielmals und erhöhten die Behandlungsqualität, sagte Büttiker. Mit seinem Gegenvorschlag könne an den berechtigten Kernforderungen der Initiative festgehalten werden - jedoch eben ohne explizite Aufnahme von Komplementärmedizin in die Grundversicherung. Simonetta Sommaruga (SP/BE), Mitglied des Initiativkomitees, versprach, sie werde nach der Annahme des Gegenvorschlags sich jetzt für den Rückzug des Volksbegehrens einsetzen.

Alle diese Argumente konnten Couchepin nicht überzeugen. Komplementärmedizin beruhe nicht auf wissenschaftlichen Kriterien, sagte der Gesundheitsminister.

Der Nationalrat hatte die Volksinitiative im September mit 93 zu 78 Stimmen ohne Gegenvorschlag verworfen. Er muss sich nun mit dem Gegenvorschlag des Ständerats befassen. Die Behandlungsfrist wurde mit dem Gegenvorschlag um ein Jahr bis am 14. März 2009 verlängert.

(fest/sda)

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