Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative

publiziert: Mittwoch, 15. Okt 2008 / 13:28 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Okt 2008 / 21:34 Uhr

Bern - Der Bundesrat will die Volksinitiative der SVP «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» mit einer Anpassung des Ausländergesetzes konfrontieren. Er hat die Weichen für einen indirekten Gegenvorschlag gestellt.

Die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» würde zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen.
Die Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» würde zu erheblichen Kollisionen mit dem übrigen Völkerrecht und der Bundesverfassung führen.
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Die im Februar 2008 mit rund 211'000 Unterschriften eingereichte Ausschaffungsinitiative verlangt, dass Ausländer automatisch ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sind. Dasselbe gilt für jene, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

Laut Bundesrat verstösst die Initiative mit diesem harten Regime zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht, so dass sie gültig zu erklären ist. Ihre Annahme würde aber zu «erheblichen Kollisionen» mit dem übrigen Völkerrecht und mit Garantien der Bundesverfassung führen. Das Volksbegehren müsse deshalb dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden.

Gleichzeitig fällte der Bundesrat den Richtungsentscheid für einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Mit einer Anpassung des Ausländergesetzes will er laut Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) «das Anliegen der Initiative aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entsteht».

Anfang 2009 in die Vernehmlassung

Nach Auskunft von EJPD-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess geht es insbesondere darum, die heute sehr unterschiedliche Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen. Dazu müssten die Gründe für den Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen im Gesetz «präzisiert» werden.

Die Freisinnigen und die CVP begrüssen die Entscheide des Bundesrates. Die Initiantin SVP erteilte dem indirekten Gegenvorschlag eine Absage. Für die SP ist der Gegenvorschlag genauso wie die Initiative unnötig - das Ausländergesetz enthalte die nötigen Mittel gegen Ausländerkriminalität bereits.

Der Bundesrat will die Änderung des Ausländergesetzes Anfang 2009 in die Vernehmlassung schicken. Die Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag muss den Räten bis August 2009 zugeleitet werden.

(smw/sda)

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Richtiger Weg
Völkerrecht gilt wenn der Bürger dem zustimmt und ist solange gültig,wie der Bürger dies annimmt.Diese Initiative ist auf dem richtigen Weg ! Die Toleranzpolitik muss ein Ende haben.Thomas Mann formuliert Toleranz wird zum Verbrechen,wenn sie dem Bösen gilt.Es ist erste Pflicht des Bundesrates , die Bevölkerung zu schützen.Ich denke die Menschen in diesem Land haben die Nase voll,und wollen Taten sehen.Die Intergration muss eingefordert werden.ohne wenn und aber.Frankreich hat die Politik des Ausschaffens bereits umgesezt. Frankreich beschreitet diesen Weg auch,was anscheinend das Volkerrecht nicht tangiert!
Kriminelle Ausländer
Völkerrecht hin oder her - ich glaube kaum, dass der Bürger noch Verständnis hat, wenn Kriminelle hier schmarotzen...
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