Gegner der Durchsetzungsinitiative warnen vor Willkürstaat
Bern - Nicht nötig, nicht verhältnismässig, nicht schweizerisch: Mit solchen Aussagen bekämpfen die gegnerischen Komitees die Durchsetzungsinitiative der SVP. Aus ihrer Sicht ist diese eines Rechtsstaats unwürdig.
Auf dem Spiel steht für die Gegner nichts Geringeres als der Schutz des einzelnen vor staatlicher Willkür. Wenn die Menschenrechte für Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr gälten, betreffe das nicht nur diese, sondern uns alle, sagte Flavia Kleiner von der Operation Libero.
Angriff auf die Rechte aller
Würden die Bestimmungen der Initiative tatsächlich angewendet, müsste die Schweiz wahrscheinlich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) austreten. Damit könnte sich niemand mehr an Strassburg wenden, wenn er der Ansicht sei, dass ihm in der Schweiz Unrecht widerfahren sei. «Die EMRK gibt es entweder für uns alle oder für niemanden», stellte Kleiner fest.
Auch die Ständeräte Filippo Lombardi (CVP/TI) und Robert Cramer (Grüne/GE) warnten vor einem Willkürstaat. Das Volk könne die Verfassung ändern, doch müsse es dabei Regeln einhalten. Ein neuer Verfassungsartikel müsse mit dem Rest der Verfassung vereinbar sein. Genau das erfülle die Durchsetzungsinitiative aber nicht. Automatische Ausschaffungen auch bei Bagatelldelikten ohne Prüfung des Einzelfalls widersprächen mehreren Verfassungsartikeln.
«Es gibt nichts durchzusetzen»
Ein Ja zur Initiative würde aus Sicht der Gegner grossen Schaden anrichten, ohne einen Nutzen zu bringen. «Es gibt nichts durchzusetzen», schreiben die Komitees. Entgegen der Behauptungen der Initianten sei die Ausschaffungsinitiative nämlich bereits umgesetzt, und zwar streng.
Ausländer würden mit dem beschlossenen Gesetz bei schweren Delikten automatisch ausgeschafft. Die vom Parlament beschlossene Härtefallklausel sei eng gefasst und garantiere lediglich ein rechtsstaatliches Minimum.
Kein Nutzen bei Köln-Taten
Wer glaubt, dass die Durchsetzungsinitiative für Taten wie jene von Köln einen Nutzen bringen würde, irrt sich laut FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR). Gehe es um schwere Taten wie Vergewaltigung oder Raub, greife schon das beschlossene Gesetz, gab er zu bedenken.
Gehe es dagegen um sexuelle Belästigung oder einfachen Diebstahl, würde auch die Durchsetzungsinitiative nicht zur automatischen Ausschaffung führen. Bei solchen Delikten wäre die Ausschaffung weiterhin möglich, aber nicht zwingend.
Ausschaffung wegen Hanfpflanze
Hingegen würden bei einem Ja zur Durchsetzungsinitiative viele Bagatelldelikte zur automatischen Ausschaffung führen, warnte Caroni. Als Beispiel nannte er einen 21-jährigen in der Schweiz geborenen Ausländer, der mit seinem Roller einmal in einer 30er-Zone mit 50 km/h geblitzt wurde und dafür eine bedingte Geldstrafe erhielt.
10 Jahre später - mittlerweile sei er Familienvater und beruflich arriviert - verkaufe der Mann einem Kollegen etwas Hanf von seiner Balkonpflanze, worauf ihn ein Beobachter anzeige. Weil er vor 10 Jahren leicht vorbestraft wurde und nun ein leichtes Betäubungsmitteldelikt begangen habe, würde er zwingend ausgeschafft.
Ausschaffung wegen Graffiti
SP-Nationalrätin Cesla Amarelle brachte das Beispiel einer spanischen Putzfrau vor, die seit 40 Jahren in der Schweiz lebt und während einiger Monate keine AHV-Beiträge bezahlt hat. Automatisch ausgeschafft würde auch eine junge Portugiesin, die Graffiti an eine Wand gesprayt hat und einige Jahre vorher wegen Beleidigung eines Nachbarn gebüsst wurde.
Bei einer Annahme der Initiative müsste die ausländische Bevölkerung in ständiger Angst leben, sagte Amarelle. Der soziale Frieden wäre gefährdet. Lombardi empörte sich darüber, dass für einen Viertel der Bevölkerung andere Regeln gälten - unabhängig davon, wie lange die einzelnen in der Schweiz lebten und ob sie hier geboren sind. «Eine solche Zweiklassenjustiz können wir nicht akzeptieren», sagte der CVP-Ständerat.
Gewaltenteilung in Frage gestellt
GLP-Nationalrat Beat Flach wies darauf hin, dass die Initiative die Gewaltenteilung in Frage stelle. Sie heble nicht nur das Parlament aus, sondern auch das Bundesgericht. Ein Ausländer könnte sich gegen eine Ausschaffung nur noch bis zur obersten kantonalen Instanz zur Wehr setzen.
BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti schliesslich warnte vor den Kosten für die Kantone. Angesichts dessen, dass die Initiative menschenverachtend und eines Rechtsstaates unwürdig sei, stehe dieses Argument allerdings nicht im Vordergrund, sagte sie.
(fest/sda)
Konkret gesagt:
Auf dem Spiel steht für die Gegner nichts Geringeres als der Schutz des eigenen Einkommens aus der Sozialindustrie.
- melabela aus littau 1
es geht nicht nur um homosexuelle ich bin eine frau und verheiratet mit einem mann. leider betrifft es ... So, 14.08.16 13:18 - Pacino aus Brittnau 731
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Das wird die Deutschen aber traurig machen. Wenn man keinen Flughafen und keinen Bahnhof ... Mi, 08.06.16 17:49 - Pacino aus Brittnau 731
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