Polizeigericht hat entschieden

Genfer Ärztin nach Tod von Kleinkind freigesprochen

publiziert: Freitag, 9. Okt 2015 / 19:34 Uhr
Eine Ärztin der Genfer Universitätsspitäler ist nicht für den Tod eines Kindes verantwortlich, entschied das Genfer Polizeigericht. (Symbolbild)
Eine Ärztin der Genfer Universitätsspitäler ist nicht für den Tod eines Kindes verantwortlich, entschied das Genfer Polizeigericht. (Symbolbild)

Genf - Eine Ärztin der Genfer Universitätsspitäler (HUG) ist nicht für den Tod eines dreijährigen Kindes verantwortlich zu machen, entschied das Genfer Polizeigericht am Freitag. Das Kind war im Februar 2009 an den Folgen einer verunreinigten Bluttransfusion gestorben.

Zehn Stunden, bevor das Kind die vermeintlich lebensrettende Transfusion bekam, war das mit Bakterien verunreinigte Blut des gleichen Spenders einem anderen Patienten verabreicht worden. Dieser 37-jährige Patient erlitt daraufhin einen septischen Schock und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Die Genfer Staatsanwaltschaft warf der Ärztin fahrlässige Tötung vor. Sie habe das Blut nach diesem Fall nicht rasch genug aus dem Verkehr gezogen. Damit hätte die verhängnisvolle Transfusion an das Kind vermieden werden können, argumentierte Staatsanwalt Gregory Orci. Er beantragte eine bedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr.

Die Ärztin bekräftigte während des Prozesses, erst am Folgetag die schwerwiegenden Folgen für den 37-jährigen Patienten entdeckt zu haben, der die Bluttransfusion zuerst bekam. Sie sei bei den HUG nicht für die klinische Behandlung zuständig gewesen und nicht über die Konsequenzen beim ersten Patienten informiert worden.

Schlechte Organisation

Das Genfer Polizeigericht sprach die Ärztin nun frei. Sie trug zur damaligen Zeit die Verantwortung für das Labor für Immunologie und Hämatologie bei den HUG. Laut dem Gericht sollte das Labor nach den damaligen Richtlinien Blut nur dann zurückziehen, wenn sich von Auge sichtbare Anomalien zeigten. Dies sei bei einer bakteriellen Infektion nicht der Fall.

Die Ärztin könne nicht vollumfänglich verantwortlich gemacht werden für sämtliche Transfusionen, argumentierte das Gericht weiter. Es betonte überdies die damalige schlechte Organisation der HUG. Die Freigesprochene wird die Anwaltskosten rückerstattet bekommen. Insgesamt hatte das Verfahren fast sieben Jahre gedauert.

Sie teile den Schmerz der betroffenen Familie, sehe sich aber zu Unrecht angeklagt, sagte die Ärztin. Sie habe ihre Arbeit stets nach bestem Gewissen gemacht. Das Verfahren aber habe ihr das Leben zur Hölle gemacht.

Die Eltern des verstorbenen Kindes waren beim Prozess nicht zugegen. Sie hatten sich bereits vor Prozessbeginn als Partei aus dem Justizverfahren zurückgezogen.

Staatsanwalt Orci konnte am Freitag noch nicht sagen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.

(cam/sda)

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