Tödliche Wespenattacke

Genfer Imker hat fahrlässig gehandelt

publiziert: Freitag, 29. Mai 2015 / 18:44 Uhr
Das Genfer Polizeigericht ist der Auffassung, dass der Imker beim Zerstören eines Wespennests seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. (Symbolbild)
Das Genfer Polizeigericht ist der Auffassung, dass der Imker beim Zerstören eines Wespennests seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. (Symbolbild)

Genf - Das Genfer Polizeigericht hat am Freitag einen Imker der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der heute 34-jährige Mann zerstörte vor rund drei Jahren ein Wespennest. Die Insekten griffen daraufhin einen Nachbarn an, der dabei tödlich verletzt wurde.

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Der Imker wurde nun zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er der Familie des Opfers mehr als 66'000 Franken Schadenersatz zahlen und für den Sachschaden und die Gerichtskosten aufkommen. Sein Anwalt wird gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einlegen.

Das Drama hatte sich am 27. September 2012 ereignet. Der Imker war von einem Paar gerufen worden, um ein Wespennest in einem Topf zu beseitigen. Der Wespenschwarm griff während der Aktion die Nachbarn des Paares an, die sich auf ihrem Balkon aufhielten.

Ein 70-jähriger Mann wurde 15-mal gestochen. Er starb zwei Tage später im Spital an den Folgen eines anaphylaktischen Schocks. Die Frau des Opfers wurde ebenfalls gestochen, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

«Seine Sorglosigkeit ist schuldhaft»

Das Genfer Polizeigericht ist der Auffassung, dass der Imker beim Zerstören des Wespennests seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, wie es im Urteil hiess. Beispielsweise habe er die Nachbarn nicht vorgängig über sein Vorhaben informiert - obwohl er sich seines Berufes wegen der Gefährlichkeit von Wespen bewusst gewesen sei.

Zwei bis drei Todesfälle pro Jahr werden in der Schweiz durch Wespenstiche verursacht, rief der Richter in Erinnerung. Der Imker habe zudem die denkbar schlechteste Tageszeit für seine Aktion gewählt. Am Mittag seien Wespen erfahrungsgemäss am aggressivsten. «Seine Sorglosigkeit ist schuldhaft», sagte der Richter.

Die Tatsache, dass das Opfer allergisch gewesen sei, habe keinen Einfluss auf den Sachverhalt. Der Imker wurde folglich der fahrlässigen Tötung sowie der einfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Laut dem Gericht hat «ein bedauerlicher Fehler dramatische Folgen» gehabt. Der Imker habe fahrlässig gehandelt, auch wenn er nicht gewollt und gewusst habe, dass es zu einem tödlichen Drama komme. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

(asu/sda)

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