Genfer dürfen in öffentlichen Räumen wieder qualmen

publiziert: Dienstag, 30. Sep 2008 / 11:17 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Sep 2008 / 14:53 Uhr

Lausanne - Die Genferinnen und Genfer dürfen in öffentlichen Räumlichkeiten ab sofort wieder rauchen. Mit der eigenmächtigen Inkraftsetzung der Übergangsregelung zum Rauchverbot habe die Regierung das Gebot der Gewaltentrennung verletzt, befand das Bundesgericht.

Wieder mehr Rauch wegen eines ungenügend ausgearbeiteten Gesetzes.
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Das am 1. Juli in Kraft gesetzte Rauchverbot hat somit keine gesetzliche Grundlage. Nach dem am Dienstag bekanntgewordenen Bundesgerichtsurteil hätte die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmungen eines formellen Gesetzesbeschlusses des Kantonsparlaments bedurft.

Zum Rauchverbotsgesetz hat sich der Grosse Rat bisher nur im Juni 2006 geäussert, als er den Text der kantonalen Volksinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» für gültig erklärte. Im März 2007 segnete das Bundesgericht diese Validierung ab, und im Februar 2008 wurde die Initiative vom Genfer Stimmvolk gutgeheissen.

Keine Notfallsituation

Der Regierung stehe es zwar zu, in Notfallsituationen in alleiniger Kompetenz zu beschliessen, heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Im vorliegenden Fall habe jedoch keine schwere unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung und somit keine Dringlichkeit bestanden - auch wenn es im Interesse der Volksgesundheit liege, das Rauchverbot in nützlicher Frist umzusetzen.

Seit Anfang Juli durfte in Genfer Restaurants, Bars und Diskotheken sowie in Räumlichkeiten der Verwaltung nicht mehr geraucht werden. Hotelzimmer sowie Einzelzimmer in Spitälern und Gefängniszellen waren vom Verbot ausgenommen.

In der von der Regierung erlassenen Übergangsregelung wurden die Strafen geregelt. Vorgesehen waren Bussen zwischen 100 und 1000 Franken. Wirte konnten sogar mit 10'000 Franken gebüsst werden.

Die Übergangsregelung sollte solange in Kraft bleiben, bis der Grosse Rat ein der Initiative entsprechendes Ausführungsgesetz verabschiedet hat.

Genfer Regierung rechtfertigt sich

In einer Medienmitteilung rechtfertigte der Genfer Staatsrat am Dienstag sein Vorgehen. Auf keinen Fall habe er die Verfahren kurzschliessen wollen. Der Regierung sei es um den Schutz der Volksgesundheit gegangen.

Da die Rauchverbots-Initiative von fast 80 Prozent der Stimmberechtigten angenommen worden sei, habe die Regierung im guten Glauben gehandelt, dass schnelles Handeln angebracht sei. Der Bundesgerichtsentscheid werde die Einführung des Rauchverbots nun um einige Monate verzögern.

(Urteile 1C_155/2008, 1C_156/2008 und 1C-181/2008 vom 5. September 2008)

(fest/sda)

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