Gentests für Versicherungen erlaubt

publiziert: Mittwoch, 16. Jun 2004 / 11:31 Uhr

Bern - Vor dem Abschluss hoher Lebensversicherungen oder freiwilliger Invaliditätsversicherungen sollen die Versicherer Einblick in frühere Gentests verlangen können. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat ein striktes Nachforschungsverbot abgelehnt.

Gentests verringern für Versicherungen das Risiko.
Gentests verringern für Versicherungen das Risiko.
Der Ständerat lehnte mit 32 zu 9 Stimmen einen Minderheitsantrag ab, der das Nachforschungsverbot auf alle Versicherungsbereiche ausdehnen wollte. Versicherer sollen Einsicht in frühere Gentests verlangen dürfen, wenn die Versicherungssumme 400 000 Franken oder die jährliche Invaliditätsrente 40 000 Franken übersteigt.

Für die obligatorischen Sozialversicherungen, die beruflichen Vorsorge und Krankentaggeldversicherungen gilt ein striktes Nachforschungsverbot. Die Ständerat folgte bei der Beratung das Bundesgesetzes über gentechnische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) auch sonst im Wesentlichen dem Nationalrat.

(fest/sda)

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